Pressemitteilung von Helge Fétz

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?


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Zahlreiche Leistungen werden gesondert abgerechnet

Die gesetzlichen Krankenkassen decken lediglich die medizinische Grundversorgung durch einen Zahnarzt ab. Dies bedeutet, dass der Patient sämtliche Kosten, die über die gesetzliche Regelversorgung hinausgehen, privat bezahlen muss. Und dies ist schnell der Fall: Entscheidet sich der Patient etwa anstelle einer preiswerten Amalgamfüllung für eine ästhetisch ansprechendere Goldlegierung oder Keramikverblendung, leistet die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Zuschuss von maximal 40 Euro. Weil diese hochwertigere Versorgung jedoch mehrere hundert Euro kosten kann, ist der gesetzliche Anteil nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Noch teurer wird es, wenn ein Zahnersatz erforderlich wird. Die Regelversorgung sieht oftmals eine Brücke vor, die im Schnitt mit Kosten zwischen 200 und 300 Euro einhergeht. Viele Patienten entscheiden sich jedoch für das angenehme und schonende Implantat. Denn bei einem Implantat müssen die Nachbarzähne nicht erst abgeschliffen werden und bleiben so intakt. Jedoch belaufen sich die Kosten für ein Implantat nicht selten auf über 2.000 Euro. Der gesetzliche Zuschuss von gerade mal 100 bis 200 Euro sorgt auch hier für hohe Eigenbeteiligungen. Gar keine Leistungen sieht die Krankenkasse für prophylaktische Maßnahmen vor, etwa für professionelle Zahnreinigungen. Dabei ist eine solche Behandlung wichtig, wenn es um die Vorbeugung von Zahnstein und Parodontose geht. In vielen weiteren Fällen wie etwa bei Parodontose- oder kieferorthopädischen Behandlungen werden strenge Leistungsvoraussetzungen zugrunde gelegt. Nähere Informationen gibt es auf http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) .

Besuch beim Zahnarzt wird immer teurer

Zuletzt stiegen die Kosten für zahnärztliche Behandlungen in 2012 in beträchtlichem Maße. Dies hatte eine durchschnittliche Verteuerung von 14 bis 20% zur Folge. Kassenpatienten ohne Zahnzusatzversicherung müssen seither für eine Brücke um bis zu 86% mehr bezahlen. Derweil stiegen die Kosten für Keramikkronen um fast 30%. Nach Meinung vieler Experten ist mit Blick in die Zukunft das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht. Viele schrecken vor den hohen Kosten zurück und sehen sich gezwungen, den unbefriedigenden Zustand ihrer Zähne hinzunehmen. Allerdings ist dies nicht die beste Entscheidung, zumal Entzündungen oder Zahnfehlstellungen schnell zu Parodontose oder gar Zahnverlust führen können. In der Folge würde die Ästhetik des eigenen Gebisses darunter leiden. Damit hochwertiger Zahnersatz zukünftig nicht unbezahlbar wird, raten viele Experten zum Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Dann können sich die Patienten bereits vor Beginn der Behandlung einen kostenlosen Behandlungsplan erstellen lassen und diesen vorab durch die Zahnzusatzversicherung prüfen lassen. Nach Erhalt der Leistungszusage kann sich der Patient dann ohne größere Kostenrisiko dem zahnärztlichen Eingriff unterziehen.

Nicht jede Zahnzusatzversicherung bietet umfassenden Schutz

Längst nicht jede Zahnzusatzversicherung gleicht der anderen. Die Unterschiede sind teilweise so groß, dass die Erstattung um mehrere hundert Euro höher oder niedriger ausfallen kann. Zudem werden die Leistungen teilweise gedeckelt, ausgeschlossen oder nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen gewährt. Eine Summenbegrenzung bei Inlays von 100 Euro führt bei einem möglichen Kostenaufwand von über 500 Euro unweigerlich zu einer hohen Selbstbeteiligung. Auch mit Blick auf die Versorgung mit Implantaten sollte die Zahnzusatzversicherung auf Begrenzungen verzichten. Einige Tarife sehen hier neben einer niedrigen Höchstentschädigung auch eine anzahlmäßige Begrenzung vor. In den meisten Fällen beinhaltet eine Zahnzusatzversicherung eine sogenannte Zahnstaffel, welche in den ersten Jahren die maximale Kostenerstattung beschränkt. Ist diese zu niedrig bemessen, muss die Differenz selbst bezahlt werden. Auch das Erstattungssystem ist von großer Bedeutung. Grundsätzlich sollte die Leistungspflicht nicht an einer Vorleistung der Krankenkasse gekoppelt sein. Zwar hört sich ein 100%-iger Aufschlag auf den gesetzlichen Festzuschuss verlockend an, ist aufgrund der niedrigen Zuschusshöhe jedoch viel zu wenig. Stattdessen ist eine Zahnzusatzversicherung vorzuziehen, die sich mit der prozentualen Kostenübernahme auf den Rechnungsbetrag bezieht. Auch in diesem Fall sollte ein Vergleich vorgenommen werden, zumal die Erstattungssätze zwischen 50 und 100% stark variieren können. Wer eine Zahnzusatzversicherung für das eigene Kind abschließt, sollte auf die Mitversicherung von kieferorthopädischen Maßnahmen achten. Einige gute Tarife sehen auch Leistungen für Fissurenversiegelung sowie Knirscher- bzw. Aufbissschienen vor.

Zahnzusatzversicherung vergleichen und besten Tarif finden

Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte so früh wie möglich erfolgen. Denn mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge sehr empfindlich an. Schließlich hängen diese auch vom Zustand der Zähne ab, der sich statistisch gesehen im Laufe der Zeit verschlechtert. Der Vorteil ist zudem, dass bei einer späteren Inanspruchnahme die Summenstaffel keine Relevanz hat und zudem die Wartezeiten verstrichen sind. Die Leistungen stehen dann schneller und in vollem Umfang zur Verfügung. Zusätzliche Informationen rund um die Zahnzusatzversicherung bietet das unabhängige Verbraucherportal http://www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com (http://www.beste-zahnzusatzversicherung.com) . Fachkundige Zahnärzte und erfahrene Versicherungsexperten haben hier alles Wissenswerte um die Zahnzusatzversicherung sowie einen unverbindlichen und kostenfreien Vergleich zusammengestellt.
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Am Eichenwald 6a 86356 Neusäß

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