Fit für die Geldwäschesonderprüfungen?!
22.11.2013 / ID: 146843
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die Umsetzung der Anforderungen stellt weiterhin eine Herausforderung dar. Ob die bislang getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbaren Handlungen angemessen und wirksam sind, muss nun geprüft werden. Geldwäschebeauftragte, Interne Revision und auch externe Prüfer sind einzuschalten.
Hinzu kommt die zunehmende aufsichtsrechtliche Bedeutung von Sonderprüfungen. Sonderprüfungen sind in § 44 Absatz 1 KWG geregelt und sollen durch einen externen Prüfer feststellen, ob die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen in angemessener und wirksamer Weise vom Institut umgesetzt wurden. In der letzten Zeit wurden in einer hohen Anzahl Geldwäscheprüfungen von der BaFin in Auftrag gegeben. Die Wahrscheinlichkeit, dass in der nächsten Zeit vermehrt Sonderprüfungen durchgeführt werden ist entsprechend der aktuellen Entwicklung äußerst hoch.
Eine frühzeitige und gründliche Vorbereitung sowie die professionelle Begleitung durch einen erfahrenen Partner stellen die Grundlage für eine erfolgreiche Sonderprüfung dar.
Institute und Finanzdienstleister sollten sich jetzt fit machen für Sonderprüfungen!
Sie haben Fragen? Schulz & Partner steht Ihnen jederzeit für die Umsetzung zur Verfügung.
Sprechen Sie Matthias Bronner (+49 (0) 89 20 70 42 104) gezielt an.
Betrugstypologien Fraud Gefährdungsanalyse Geldwäsche Geldwäsche-Prävention Risikobewertung Risikoindikatoren sonstige strafbare Handlungen
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