Pressemitteilung von Simon Wierz

PKV: AXA schockt Versicherte mit 50-prozentiger Anpassung


Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Hamburg, 27.11.2013 - Schlechte Nachrichten für Kunden der privaten Krankenversicherungsgesellschaft AXA: Der Versicherer hebt die Beiträge zum 1. Januar 2014 um bis zu 50 Prozent an - insbesondere die Einsteigertarife aus der Reihe EL sind betroffen. Bereits im vergangenen Jahr mussten die Bestandskunden Steigerungen von 40 Prozent und mehr verkraften. "Die Höhe dieser Anpassungen ist schon enorm. Für viele Kunden bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Verschlechterung oder sogar eine Bedrohung der Existenz", sagt Ozan Sözeri, Gründer und Geschäftsführer der WIDGE.de GmbH. "Warum müssen immer allein die Versicherten diese falschen Kalkulationen ausbaden? Ich fordere, dass die Konzerne mit ihrem eigenen Kapital dafür haften!"

Mit Vorankündigung

Der Konzern hatte bereits Mitte des Jahres angekündigt, den Rechnungszins senken zu müssen. Die 3,5 Prozent seien aufgrund der niedrigen Gewinne am Kapitalmarkt nicht mehr erwirtschaftbar. "Die Folgen sind klar: steigende Beiträge", resümiert der WIDGE.de-Gründer. Bereits bei der Unisex-Einführung wurde der Rechnungszins für die neuen Tarife bei 2,75 Prozent angesetzt.

Beitragsgarantien für Unisextarife

Im Neugeschäft hingegen hat die AXA für alle Unisextarife Beitragsgarantien ausgesprochen, das heißt, die Beiträge werden bis zum 31.12.2014 nicht angepasst. "Beitragsgarantien für ein bis zwei Jahre sind schön und gut, aber man muss die Entwicklung eines Tarifs immer über einen längeren Zeitraum betrachten. Letztes Jahr gab es beispielsweise auch innerhalb der EL-Tarifreihen Garantien und nun wird es zum 1. Januar 2014 trotzdem sehr viel teurer. Dieses Beispiel zeigt doch, dass Garantien kein Indiz für Stabilität sondern einfach nur Werbemaßnahmen für Neukunden sind", so Sözeri.

Lösung: Tarifwechsel

Versicherungsexperten und Verbraucherschützer raten Betroffenen, innerhalb der bestehenden Gesellschaft den Tarif zu wechseln. Bestandsversicherte haben laut Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes das Recht, in günstigere Tarife umzustellen. Die angesparten Altersrückstellungen werden dabei vollständig angerechnet und die Umstellung ist zudem jederzeit möglich. "Durch einen Tarifwechsel sind oftmals Einsparungen von 40 Prozent und mehr möglich - und das bei gleichem Leistungsniveau", bestätigt Ozan Sözeri.
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