Behörden - Wie melde ich mein Unternehmen richtig an
17.12.2013
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Wo genau man sich anmelden muss, das hängt ganz von der Rechtsform und von der Art der Tätigkeit ab.
Ganz zu Beginn der Unternehmensgründung müssen Sie zunächst bei diversen Ämtern vorbeischauen. Dazu zählen das Gewerbeamt, das Finanzamt, die IHK sowie das Handelsregister und die Berufsgenossenschaft. Das sind die bei der Anmeldung zu kontaktierenden wichtigsten Stellen. Falls es auch Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen gibt, so muss auch die Bundesagentur für Arbeit zur Anlaufstelle für eine Anmeldung zählen. Etwas anderes gilt für Freiberufler: Diese müssen statt zum Gewerbe- zum Finanzamt.
Wo genau Sie das Unternehmen anmelden müssen ist abhängig von der Tätigkeit und der jeweiligen Rechtsform. Im Folgenden sind die unterschiedlichen Kategorien gelistet:
Einzelunternehmen (Kleingewerbetreibende) GbR
- Es erfolgt die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
- bekommen Sie vom Finanzamt automatisch Unterlagen zugeschickt, die es auszufüllen gilt.
- Im Falle der Beschäftigung von Angestellten, muss beim Arbeitsamt eine Rechtsnummer beantragt werden - nach der Gewerbeanmeldung.
- Ist die Anmeldung vorgenommen, so ist bei der für Sie zuständigen IHK eine Mitgliedschaft nötig.
- Außerdem müssen Sie sich nach der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft melden, etwaige Angestellte müssen der jeweiligen Krankenkasse gemeldet werden.
OHG, GmbH, AG, UG, eG, Kaufmann (Handelsunternehmen)
- Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt.
- Im Anschluss daran schickt das Finanzamt Ihnen automatisch Unterlagen zu, die Sie ausfüllen müssen.
- Falls Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie diese bei der Krankenkasse melden und bei der Agentur für Arbeit eine Betriebsnummer erstellen lassen.
- Eine zusätzliche Pflicht stellt die Eintragung in das Handelsregister dar.
- Das Genossenschaftsregister ist ebenfalls eine Anlaufstelle, die Sie pflichtmäßig aufsuchen sollten, insofern es sich um eine Genossenschaft handelt. Zudem ist für die Genossenschaft eine Mitgliedschaft in einem genossenschaftlichen Prüfverband vorgeschrieben.
- Die Anmeldung eines Gewerbes muss auch bei der IHK erfolgen.
- Auch bei der Berufsgenossenschaft muss man sich anmelden.
Handwerker
- Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt.
- Die danach vom Finanzamt erhaltenen Unterlagen sind unverzüglich auszufüllen.
- Bei der Agentur für Arbeit muss im Falle einer Beschäftigung von Angestellten eine Betriebsnummer in Erfahrung gebracht werden. Außerdem müssen Sie die Angestellten bei der jeweiligen Krankenkasse melden.
- Für Handwerksbetriebe gilt, dass man Mitglied in einer Handwerkskammer sein muss.
- Außerdem ist bei einer GmbH, UG oder einer OHG eine Eintragung ins Handelsregister notwendig.
- Bei der Berufsgenossenschaft muss man sich ebenfalls anmelden.
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