Was den Existenzgründern bankenunabhängige Mikrokredite (bis zu 20.000 EUR) wirklich bringen!
28.01.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 28. Januar 2011 (sg) - Anfang 2010 rief die Bundesregierung den Mikrokreditfonds Deutschland ins Leben. Sie verbesserte damit für Kleinstunternehmen und Gründungen den Zugang zu Kapital abseits der Bankenfinanzierung. Die Kreditaufnahme soll dabei in kleinen Schritten erfolgen. Je nach Situation kann der erste Kreditschritt beispielsweise 2.000 EUR, 5.000 EUR oder 10.000 EUR betragen. Nach erfolgreichen Rückzahlungen sind Erhöhungen auf bis zu 20.000 EUR möglich. Ziel des Fonds ist der Aufbau eines flächendeckenden Mikrokreditangebots in Deutschland. Der Mikrokreditfonds hat ein besonderes Interesse an der Finanzierung von kleinen und jungen Unternehmen, die über Hausbanken keine Kredite erhalten. Nach dem Start wurden 2010 über 1.500 Kredite vergeben, Tendenz steigend. Der Mikrokredit dient nicht der persönlichen Absicherung des Gründers, wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, sondern wird zur Unterstützung unternehmerischer Aktivitäten vergeben. Wer als Gründer oder Kleinunternehmer einen Mikrokredit benötigt, wendet sich als erstes an eines der vielen regionalen Mikrofinanzinstitute. Diese sind von der Antragstellung bis zur Rückzahlung für die Kreditbetreuung verantwortlich und somit Ansprechpartner rund um die Anliegen der Gründer und Kleinunternehmer. Die Kredite selbst werden von der GLS Bank vergeben. Momentan beträgt der Zinssatz nominal 8,9 % p.a. und wird mit monatlicher Verrechnung fest für die gesamte Laufzeit vereinbart. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Die Auszahlung erfolgt in Höhe von 100 %. Für die Kreditvergabe werden keine Gebühren oder weitere Kosten berechnet. Mikrokredite haben kurze Laufzeiten von wenigen Monaten (zur Vorfinanzierung von Aufträgen und Erstattungen) bis zu maximal drei Jahren (zur Finanzierung von Investitionen). In der Regel verlangen die Mikrofinanzinstitute Referenzen aus dem persönlichen und geschäftlichen Umfeld der Kreditnehmer/innen, oft unterlegt durch kleine Bürgschaften. Hierdurch soll eine Unterstützung aus dem sozialen Umfeld eines Unternehmens im Krisenfall gewährleistet werden.
Ein klarer Vorteil von Mikrokrediten ist die Tatsache, dass die Kombination mit Fördermitteln im Rahmen der geltenden Förderbestimmungen möglich ist. "Gerade für Kleinstgründungen ist das wichtig, da der Existenzgründer nicht nur sein Unternehmen finanzieren muss, sondern auch für die Absicherung des Lebensunterhalts für sich und seine Familie verantwortlich ist. Am Anfang ist diese Verantwortung aus Eigenmitteln oder Angespartem kaum zu stemmen", so Andreas Schilling, Existenzgründungsberater und Geschäftsführer von http://www.alg-zuschuss.de. Wer also Mikrokredite mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld kombiniert, kann hier im Gegensatz zu einem klassischen Bankkredit viel Geld sparen. "Letztendlich bleibt die Entscheidung, welchen Kredit man wählt, jedoch immer abhängig von der individuellen Position des Existenzgründers, in der er sich zum Zeitpunkt der Gründung befindet", warnt Andreas Schilling weiter.
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