Zum 01. Juni 2015 treten umfassende Neuregelungen der Gefahrstoffverordnung in Kraft
21.05.2015 / ID: 195909
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Zum 01. Juni 2015 treten umfassende Neuregelungen der Gefahrstoffverordnung in Kraft
Wichtige Neuerungen sind u.a.:
- Die CLP-Umstellfrist läuft zum 01.06.2015 aus
- Gefahrstoffbeauftragte müssen die neuen Gefahrenklassen und -kategorien kennen, um die Gefährdung von Stoffen richtig einzuordnen
- Es werden neue Begriffsbestimmungen eingeführt, die wichtige Aspekte der Tätigkeit von Gefahrstoffbeauftragten neu definieren
- Wesentliche Aspekte des Explosionsschutzes werden aus der BetrSichV in die GefStoffV überführt
- Die Gefährdungsbeurteilung muss nun gefahrstoffspezifisch, u.a. in Hinblick auf Brand- und Explosionsgefährlichkeit durchgeführt werden
Damit diese und weitere neue Vorgaben der GefStoffV gesetzeskonform im Unternehmen umgesetzt werden, gibt es speziell dafür bei der <a href="https://www.akademie-herkert.de/?wa=1236/5" rel="nofollow">Akademie Herkert</a> das Seminar "Die neue Gefahrstoffverordnung 2015 - Aktuelle Neuregelungen und rechtssichere Umsetzung in der Praxis".
In diesem Fachseminar erhalten Gefahrstoffbeauftragte und Verantwortliche ein kompaktes Update zu den gesetzlichen Neuerungen. Zudem erfahren die Teilnehmer, wie sie die aktuellen Anforderungen an Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen ab 01.06.2015 sicher im Betrieb umsetzen und effektiv ihren Dokumentationspflichten nachkommen.
Weitere Informationen unter: <a href="https://www.akademie-herkert.de/arbeitsschutz-arbeitssicherheit/511-die-neue-gefahrstoffverordnung-2015/?wa=1236/5" rel="nofollow">www.akademie-herkert.de/gefahrstoff</a>
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