Autonomes Fahren: Während Techniker und Ingenieure Gas geben, treten Rechtsexperten auf die Euphoriebremse
27.05.2015 / ID: 196222
    
  Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
    
  Von Ansgar Lange +++ Auch Päpste sind nicht unfehlbar. Zumindest gilt dies für "Sprachpäpste". Ein Beispiel hierfür liefert der so titulierte langjährige Leiter der Hamburger Journalistenschule, Wolf Schneider, in seiner jüngst erschienenen Autobiographie. Denn schon am 5. Februar 1966 sagte er dem Verbrennungsmotor den baldigen Tod voraus, wie er als heute Neunzigjähriger in der Rückschau stolz vermerkt. Die Zukunft könne nur dem Elektroauto gehören. Schneider forderte, der Bundestag solle für die erste deutsche Firma, die ein "gutes und ansprechendes Elektromobil auf den Markt bringe", eine Prämie aussetzen. Schneiders klares Statement in seinem damaligen Artikel, der in der "Süddeutschen Zeitung" erschien: "Der Verbrennungsmotor ist vermeidbar. Nach der Vernunft wie nach unseren technischen Möglichkeiten gebührt ihm der Tod."
"Manche Totgesagte leben eben länger", stellt Michael Zondler fest, dessen Beratungsunternehmen centomo. recruitment & interim http://www.centomo.de vor allem im Automobilbereich tätig ist. "Und Vorhersagen für die Zukunft sind immer schwierig. Das gilt auch für das Thema autonomes Fahren, das zurzeit in der automobilen Öffentlichkeit stark gehypt wird. Dabei sind noch viele Fragen zu klären, bevor die Vision Wirklichkeit wird auf unseren Straßen."
Technisch möglich, rechtlich (noch) unklar
Autonomes Fahren sei zwar technisch möglich, aber rechtlich unklar, schreibt der Autoexperte Helmut Becker http://www.n-tv.de/wirtschaft/Autonomes-Fahren-als-finales-Abenteuer-article15092671.html. Während Autobauer und Zulieferer fieberhaft am autonomen Fahren arbeiteten - was der Personalexperte Zondler aus seiner Praxis bestätigen kann -, träten Rechtsexperten auf die Euphoriebremse. "Wir werden in drei bis fünf Jahren kein Regelwerk haben, das autonome Fahren in Gänze erlaubt", sagt beispielsweise die frühere Richterin am Bundesverfassungsgericht, Christine Hohmann-Dennhardt, die heute im Vorstand eines Stuttgarter Autokonzerns für Recht und Integrität zuständig ist. Ihr Chef Dieter Zetsche sähe dies anders, sagt Becker. Er sehe den Durchbruch bereits für 2020.
"Becker hat Recht. Natürlich sind noch einige Fragen offen. Diese sind weniger technischer, sondern eher moralischer und juristischer Art. Das autonome Fahren wird zum Beispiel Versicherungen vor neue Herausforderungen stellen. Doch der scheinbare Widerspruch zwischen Frau Hohmann-Dennhardt und Herrn Zetsche lässt sich leicht auflösen. Die eine ist dafür zuständig, dass bei allem Feuereifer der Techniker und Ingenieure die Ethik nicht zu kurz kommt. Der andere will mit einer konkreten Jahresangabe ein optimistisches Zeichen setzen und den Wettbewerb in der Branche um die besten technischen Lösungen befördern. Wann genau autonomes Fahren tägliche Realität auf Deutschlands vom Verkehrs- und Innovationsstau heimgesuchten Straßen sein wird, kann heute keiner sagen", so Zondler. Er ergänzt ironisch: "Und genauso kann heute keiner sagen, wann selbstfahrende Züge Lokführerstreiks überflüssig machen werden."
Anhand eines konkreten Beispiels macht Becker deutlich, wie anspruchsvoll das Thema ist. Ob und wie könne die Auto-Software abwägen, welche Verkehrsteilnehmer stärker zu schützen sind: "Welches Leben ist wichtiger oder wertvoller, wenn vor dem Auto plötzlich ein Kind oder eine Menschengruppe auftaucht und der Autopilot entscheiden muss: Hindernisschutz und Aufprall oder ein riskantes Ausweichmanöver zu Lasten des Insassenschutzes starten?"
"Der Zukunftstrend autonomes Fahren lässt sich nicht mehr aufhalten. Das Rad kann man nicht mehr zurückdrehen. Aber man das es nicht nur den Damen und Herren mit Benzin im Blut überlassen, sondern Experten aus unterschiedlichen Bereichen hinzuziehen, um vor allem eine Antwort auf Fragen der Ethik, der Schadensregulierung und des Versicherungsschutzes zu finden", so Zondler.
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