Einführung der Energieauditpflicht: Was kommt auf Bildungsträger zu?
10.06.2015 / ID: 197435
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Alle Unternehmen, die nicht unter die EU-Definition der Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) fallen, müssen zum ersten Mal bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen. Betroffen sind somit auch Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleister, insbesondere größere Träger mit vielen Niederlassungen und Standorten. Der Zertifizierungsspezialist CERTQUA widmet sich diesem Thema am 07. Juli 2015 im Kranz Parkhotel Siegburg mit einer Informationsveranstaltung und erläutert worauf Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleister bei der Planung und Durchführung eines Energieaudits achten müssen.
Nach der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes und der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie ist die Energieauditpflicht für Unternehmen eingeführt worden. Verpflichtet sind alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen und noch kein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS eingerichtet haben. Nicht unter die KMU-Definition fallen Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter haben und einen höheren Jahresumsatz als 50 Millionen Euro oder eine höhere Jahresbilanzsumme als 43 Millionen Euro aufweisen können. Daher können auch insbesondere größere Arbeitsmarkt- und Bildungsdienstleister von der Energieauditpflicht betroffen sein.
In der Informationsveranstaltung "Einführung der Energieauditpflicht: Was kommt auf Bildungsträger zu?" am 07. Juli 2015 im Parkhotel Kranz in Siegburg möchte CERTQUA über die wichtigsten Regelungen zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN ISO 50001 informieren.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
- Wichtige Pflichten, Fristen und Anforderungen
- Planung von Energieaudits nach DIN EN ISO 50001
- Durchführung von Energieaudits nach DIN EN ISO 50001
- Auswertung von Energieaudits nach DIN EN ISO 50001
CERTQUA bietet seinen Kunden zudem an, die ggf. notwendigen Energieaudits nach DIN EN ISO 50001 im Rahmen der CERTQUA-Audits gemeinsam mit dem Kooperationspartner ZDH-Zert durchführen zu lassen.
Weitere Informationen und Anmeldung zur Informationsveranstaltung auf der CERTQUA-Website (http://www.certqua.de/web/de/seminare/sonderveranstaltungen/einfuehrung_der_energieauditpflicht.php).
http://www.certqua.de
CERTQUA GmbH
Bonner Talweg 68 53113 Bonn
Pressekontakt
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