Pressemitteilung von Ilona Kruchen

Online-Shops verursachen Geschäftsaufgaben


21.12.2015 / ID: 213600
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

sup.- Bis zum Jahr 2020 droht rund 45.000 Ladengeschäften die Schließung. Das sind mehr als zehn Prozent der stationären Einzelhandelsgeschäfte in Deutschland. Nach Angaben des Instituts für Handelsforschung (IFH Köln), das diese düstere Prognose erstellte, liegt die Hauptursache für das Geschäftssterben im unaufhaltsamen Trend zum Online-Shopping. Laut einer aktuellen IFH-Studie wandert in den nächsten Jahren ein Anteil von bis zu 15 Prozent des Einzelhandelsumsatzes zu den Internet-Plattformen. Nimmt man die Güter des täglichen Bedarfs aus dieser Rechnung heraus, kann der Online-Anteil bis 2020 sogar ein Viertel des Gesamtumsatzes ausmachen. Und da es vor allem die Jüngeren sind, die mit Vorliebe online auf Shopping-Tour gehen, ist mit einer Umkehrung dieses Trends auch nicht zu rechnen.

Fatal ist dieser Strukturwandel nicht nur für die örtlichen Händler sowie für die Attraktivität unserer Innenstädte, sondern auch für die Verbraucher. Denn mit der Aufgabe eines Ladenlokals gehen stets auch persönliche Kundenbindungen, Beratungskompetenz und eine Vielzahl direkter Serviceleistungen verloren, die das Internet in dieser Form nicht bieten kann. Das IFH empfiehlt den Geschäftsinhabern deshalb, ganz bewusst auf Standortvorteile in den Innenstädten wie z. B. Gestaltung, Ambiente, Erlebnischarakter und Angebots- bzw. Sortimentsvielfalt zu setzen. Hilfreich wäre auch ein Umdenken beim Bundeskartellamt, das gerade diese Standortvorteile durch seine Entscheidungen immer wieder entwertet. Denn Hersteller, die den Verkauf ihrer Produkte über den stationären Fachhandel bevorzugen und den höheren Aufwand dieser Geschäfte durch eine Preisstaffelung honorieren und erhalten möchten, begehen nach Ansicht des Kartellamtes eine Wettbewerbswidrigkeit.

"Wenn Stadtzentren verkümmern und Arbeitsplätze verloren gehen, ist das ein Grund zu handeln", kritisiert der Bundestagsabgeordnete Matthias Heider diese behördliche Rechtsauffassung: "Das Vorgehen des Bundeskartellamtes darf nicht dazu führen, nur dem Onlinehandel Tür und Tor zu öffnen. Den Herstellern darf nicht die Entscheidung genommen werden, die Vertriebswege zu bestimmen." Der Wirtschaftspublizist Detlef Brendel (http://www.pressebuero-brendel.com) warnt in dem Buch "Wirtschaft im Würgegriff / Wie das Kartellamt Unternehmen blockiert" (Campus Verlag, ISBN 978-3-593-50150-5) vor der Entwicklung der deutschen Handelslandschaft zu einem "Discountry" mit einer Standard-Verpflichtung auf das niedrigste Preisniveau: "Der durch Präsentationsfläche, Vorführgeräte, Beratungsaufwand und Mitarbeiterschulungen entstehende Kostendruck hat in dieser irrigen Betrachtung von Wettbewerb keine Relevanz." Wenn jedoch diese Kosten der Fachhändler in den Vertriebskonditionen der Hersteller nicht mehr berücksichtigt werden dürfen, kann die Schließungswelle nicht gestoppt werden.
Online-Shops Geschäftsaufgabe Einzelhandel IFH Köln Internet-Plattformen Strukturwandel Bundeskartellamt Detlef Brendel Discountry

http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf

Pressekontakt
http://www.supress-redaktion.de
Supress
Alt-Heerdt 22 40549 Düsseldorf


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Ilona Kruchen
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Starkes Engagement für nachhaltigen Kakao
18.12.2017 | Ilona Kruchen
Säuglinge werden oft überfüttert
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.07.2025 | Gooßen, Heuermann und Partner mbB
Steuerberater Gooßen und sein Team: Expertise für den Mittelstand
16.07.2025 | Roland Franz & Partner, Steuerberater
Vorsicht Falle - Warnhinweise zu Phishing-Angriffen und Betrugsversuchen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 44
PM gesamt: 428.351
PM aufgerufen: 72.658.991