Help 24 hilft - Die Vorsorgevollmacht: guter Rat ist nicht teuer
28.03.2016 / ID: 222117
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Sei es mit der Familie oder den Freunden und besser auch mit dem Arzt Ihres Vertrauens. Verstehen Sie, wie Sie Ihre eigenen Vorstellungen zur medizinischen Behandlung in Regeln für Ärzte festlegen. Mit dem Arzt können Sie über die konkreten Inhalte sprechen, damit die Verfügung später auch dem Arzt als Anweisung nützt.Besprechen Sie Ihre Gedanken mit Ihrem Vertrauten damit die Regeln und Anweisungen nachvollziehbar sind. Schließlich bevollmächtigen Sie jemanden konkret, der/die im Zweifelsfall mit dem behandelnden Arzt die Behandlungen besprechen darf und dafür sorgen soll, dass Ihr eindeutiger Wille umgesetzt wird. Reden Sie mit diesem Menschen vorher besonders lange.
Die wichtigsten Fragen für die Patientenverfügung
Zentrale Fragen einer Patientenverfügung sind dabei folgende:Welche medizinischen Eingriffe möchte ich zulassen?
Was passiert wenn ich schwer-, vielleicht todkrank bin?
Wie lange sollen lebenserhaltende Maschinen fortgeführt werden?
Möchte ich Schmerzmittel, auch wenn diese mein Leben verkürzen?
Wo möchte ich sterben: im Krankenhaus oder zu Hause?
Die Ärzte müssen die Wünsche des Patienten einer solchen Patientenverfügung ohne Missverständnisse entnehmen können. Und sie müssen wissen, dass es die Verfügung gibt und wen sie im Zweifelsfall danach fragen können. Es ist einleuchtend, dass eine Verfügung nur dann umgesetzt werden kann, wenn diese bekannt ist.
Tipp:
Lassen Sie den Arzt Ihres Vertrauens die Verfügung mitunterschreiben. Das empfiehlt sogar das Bundesjustizministerium in seinem Entwurf für die Patientenverfügung. Er bestätigt damit zusätzlich, dass Sie bei klarem Verstand waren, als Sie die Verfügung aufgesetzt haben.
Ca. 50 % aller über 60-Jährigen haben inzwischen eine Patientenverfügung aufgesetzt. Die andere Hälfte der Menschen hat auch in diesem Alter eine solche Entscheidung noch nicht getroffen. Das ist bedauerlich. Von den Jüngeren ganz zu schweigen. Nur wer eine solche Vollmacht bewusst formuliert hat, weiß auch, dass er zusätzlich jemanden bevollmächtigen sollte, sich darum zu kümmern, dass der eigene Wille später dann tatsächlich umgesetzt wird.
Ein Arzt muss sich zwar immer am vermuteten Willen des Patienten orientieren. Wenn der Willen jedoch aufgeschrieben wurde, hilft das natürlich viel. Nur: woher weiß der Arzt in medizinischen Notfall, dass der Patient seinen eigenen Willen niedergeschrieben hat? Und wie soll er den Willen notfalls interpretieren? Hier kann Abhilfe geschaffen werden.
Denn dafür gibt es Hilfsmittel. Wird man zu einer geplanten Behandlung in die Klinik eingeliefert, wird man oft nach der Patientenverfügung gefragt. Bei akuter Bewusstlosigkeit ins Krankenhaus, kümmern sich die Ärzte erst mal um das medizinisch Notwendige. Aber auch dann haben Sie eine Chance, Ihren Willen zu erfahren: Denn wenn Sie beispielsweise eine Kopie Ihrer Verfügung online im sogenannten Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt haben, ist dies ersichtlich und wird i.d.R. kontrolliert. Wichtig ist aber auch, dass Ihr Bevollmächtigter eine Kopie der Verfügung in den Händen hat und dass er darin tatsächlich genannt wird. So ist die Verfügung - sei es duzrch eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung - eine äußerst sinnvolle Erklärung, die gut überlegt ist und heutzutage unabdingbar.
Lesen Sie hier mehr dazu auf Help24 Hier finden Sie Hilfe in Ihrer Nähe: Sparfreunde Deutschland eG in der Nähe
S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire
Großbritannien
fon ..: Telefon: 0209-97747
web ..: http://www.help24.de
email : info@help24.de
Pressekontakt
S4F News & Communication Ltd
Herr Uwe Hugo Zuch
Corderale Road The Picass
WF15PF Wakefield, West Yorkshire
fon ..: Telefon: 0209-977470
web ..: http://www.help24.de
email : info@help24.de
Diese Pressemitteilung wurde über Connektar veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Herr Uwe Hugo Zuch
22.08.2016 | Herr Uwe Hugo Zuch
Gekündigte LV - Geld zurückfordern!
Gekündigte LV - Geld zurückfordern!
20.08.2016 | Herr Uwe Hugo Zuch
Versicherer unter die Lupe genommen!
Versicherer unter die Lupe genommen!
19.08.2016 | Herr Uwe Hugo Zuch
Private Altersvorsorge: Angst und Unwissen
Private Altersvorsorge: Angst und Unwissen
18.08.2016 | Herr Uwe Hugo Zuch
Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen!
Die 5 wichtigsten Vollmachten und Verfügungen!
17.08.2016 | Herr Uwe Hugo Zuch
Unser Gesundheitssystem
Unser Gesundheitssystem
Weitere Artikel in dieser Kategorie
13.11.2025 | Wellstar-Packaging GmbH
SpeedBox spx28: Versandkosten senken, Prozesse beschleunigen, Nachhaltigkeit steigern
SpeedBox spx28: Versandkosten senken, Prozesse beschleunigen, Nachhaltigkeit steigern
12.11.2025 | Wirtschaftskreis Mitte e.V.
"Herbst der Reformen"? - Der Wirtschaftskreis Mitte e.V. sorgt sich um die wirtschaftspolitische Lage
"Herbst der Reformen"? - Der Wirtschaftskreis Mitte e.V. sorgt sich um die wirtschaftspolitische Lage
12.11.2025 | JS Research
Kupfer - jetzt ein kritisches Metall in den USA
Kupfer - jetzt ein kritisches Metall in den USA
12.11.2025 | ZBI - Zentralverband der Ingenieurvereine e. V.
Der ZBI im Kanzleramt: Weichenstellung für eine klimaresiliente und datenbasierte Stadtentwicklung
Der ZBI im Kanzleramt: Weichenstellung für eine klimaresiliente und datenbasierte Stadtentwicklung
12.11.2025 | BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.
Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag
Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag

