Pläne für EU-Einlagensicherung basieren auf unzureichender Rechtsgrundlage
19.04.2016 / ID: 224403
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(Mynewsdesk) München, 19. April 2016 – Die von der EU-Kommission verfolgten Pläne für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung stehen auf keiner tragfähigen juristischen Basis. Das zeigt ein heute vorgelegtes Gutachten, das im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) erstellt worden ist. Damit wird bestätigt, dass die von der EU-Kommission angeführte Rechtsgrundlage gemäß Artikel 114 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) ungenügend ist.
„Die EU-Kommission muss den berechtigten juristischen Argumenten gegen ihre Vorschläge dringend Rechnung tragen“, kommentiert Jürgen Gros, Vorstand des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), das Gutachten. „Es würde Europa beschädigen, wenn die EU-Kommission ein hoch umstrittenes Einlagensicherungssystem auf Basis einer ihr genehmen Rechtsgrundlage durchdrückt, die aber juristischem Sachverstand nicht standhält.“
Der GVB hat wiederholt auf die Gefahren hingewiesen, die aus einer europäischen Einlagensicherung resultieren. Sie zwingt deutsche Banken und Sparer in die Haftung für fremde Risiken und schafft damit eine Transferunion. „Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken lehnen die Vorschläge der EU-Kommission deshalb ab und sprechen sich für den Erhalt der bewährten Sicherungssysteme in Deutschland aus“, so Gros.
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