Gründe für eine Pflicht-Altersvorsorge
12.07.2016 / ID: 233333
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Seit der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse Anfang des Jahres, die gezeigt haben, dass im Jahr 2030 wahrscheinlich jedem zweiten Deutschen die Altersarmut droht, ist das Thema Rente wieder stark in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Aus Sicht der Experten sorgen der demografische Wandel und die steigenden Lebenserwartung dafür, dass eine zum Leben ausreichende Rente langfristig wahrscheinlich nicht mehr garantiert werden kann. Aus diesem Grund ist zwischen Ökonomen aus ganz Deutschland eine erneute Diskussion über mögliche Auswege aus der drohenden Rentenmisere entflammt. Es stehen die Rente ab 70, ein geringeres Rentenniveau und eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge als Pflichtversicherung zur Debatte.
In anderen Ländern ist die Altersvorsorge schon lange Pflicht
Die betriebliche Altersvorsorge ist die sogenannte zweite Säule der Altersvorsorge. Seit dem Jahr 2002 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einem Arbeitnehmer, auf Wunsch, eine Altersvorsorge anzubieten. Dabei wird ein Teil des Gehalts oder der Sonderzuzahlungen in Form von Pensionsfonds, einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung umgewandelt und so eine Zusatzrente aufgebaut. "Dennoch machen leider immer noch zu wenige Arbeitnehmer von diesem Recht Gebrauch", sagt Stephan Mayer, der als unabhängiger Versicherungsmakler für die VUMAK GmbH arbeitet. Warum dies so ist, kann sich Herr Mayer nicht erklären, zumal man mit einer Altersvorsorge nicht nur für das Alter, sondern auch Steuern und Sozialabgaben spart. Außerdem gibt es zahlreiche Unternehmen, die zusätzlich einen Arbeitgeberanteil zur Altersvorsorge beisteuern.
Andere Länder, wie z. B. die Schweiz und die Niederlande, haben sich schon längst für eine Altersvorsorge als Pflicht entschieden. Danach müssen alle Arbeitnehmer ab einem bestimmten Jahreseinkommen in die berufliche Altersvorsorge einzahlen. In Großbritannien kann sich der Arbeitnehmer durch das "Contracting out" statt durch die staatliche Zusatzrente (State Second Pension), durch eine angemessene private Altersversorgung absichern. Damit dies für die Arbeitnehmer attraktiv ist, werden zusätzliche steuerliche Anreize geschaffen.
Eine Alternative zur Pflicht-Altersvorsorge wäre die Opt-Out-Regel, mit dieser würde jeder Arbeitnehmer automatisch betrieblich versichert, es sein denn, er spricht sich explizit dagegen aus. Herr Mayer sagt "Ich persönlich würde auf jeden Fall eine private oder betriebliche Pflicht-Altersvorsorge befürworten, wenn ich dadurch meinen Lebensstandard im Alter halten kann und nicht bis ins hohe Alter arbeiten muss."
Bildquelle: Gyorgy Barna / shutterstock.com
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