ProService informiert: Wie ist mit Gewinnen aus Edelmetallen umzugehen?
19.06.2017 / ID: 264005
    
  Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
    
  Edelmetalle sind Sachwerte, die keine Zins- oder Dividendenerträge abwerfen wie z. B. Geldwertanlagen oder Aktien bzw. Fondsanteile. Edelmetalle schwanken im Kurs. Demzufolge gibt es bei Edelmetallen lediglich Kursgewinne oder -verluste.
Kursgewinne bei Edelmetallen sind nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei. Wenn die Edelmetallpreise steigen, denken viele Anleger darüber nach, sich von ihren Münzen und Barren zu trennen und Gewinne mitzunehmen. Beim Verkauf muss abhängig von der Haltedauer auch die steuerliche Seite beachtet werden. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Edelmetallen müssen somit auch bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Der Verkauf von Münzen und Barren ist steuerlich gesehen ein privates Veräußerungsgeschäft. Dabei spielt die Länge der Haltefrist eine entscheidende Rolle. Während die Veräußerung nach Ablauf der Haltedauer von 12 Monaten Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich nicht relevant sind, müssen Verkäufe innerhalb der 12-monatigen Haltefrist nach Anschaffung steuerlich berücksichtigt werden. Gewinne innerhalb einer Freigrenze von 600 Euro sind dabei pro Jahr steuerfrei. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt bei Edelmetallgeschäften nicht an. Verluste können nicht geltend gemacht werden. Sie dürfen lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der Verlustausgleich kann nur im gleichen Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren stattfinden.
Wie werden Gewinne und Verluste in der Steuererklärung angegeben?
Der Betrag von 600 Euro ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das wirkt sich in der Form aus, dass ein Gesamtgewinn bis maximal 599,99 Euro komplett steuerfrei ist, jedoch ein Gewinn in Höhe von 600 Euro und mehr ab dem ersten Euro steuerpflichtig ist. Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen in der in der "Anlage SO" der Einkommensteuererklärung auf der Rückseite angegeben werden.
Zur Abgabe dieser "Anlage SO" ist man nur dann verpflichtet, wenn der Gesamtgewinn oder der Gesamtgewinn des Ehepartners aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 600 Euro beträgt. Nur dann muss im Steuerhauptformular auf Seite 2 angekreuzt werden, dass die "Anlage SO" beiliegt.
Für wen gilt die Freigrenze?
Die Freigrenze von 600 Euro zählt je Person, sofern jede Person entsprechende Gewinne erzielt. Sie wird bei Eheleuten also nicht verdoppelt. Falls die Käufe und Verkäufe über ein eheliches Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, werden die Gewinne beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte zugerechnet (in der "Anlage SO" in Zeile 47). So wird die Freigrenze bei jedem Ehepartner berücksichtigt.
Die ProService AG (http://proservice.li) aus Liechtenstein bietet statische und gemanagte Portfolios aus Gold, Silber, Platin und Palladium. Besonders interessant ist jedoch, dass sehr geringe Stückelungskosten anfallen, da zu Kilopreisen gekauft und verkauft wird. Damit kauft man immer zum besten Preis und nutzt die Chancen unterschiedlicher Edelmetalle. Bei ProService erhält man sogar mehr Silber fürs Geld. Silber kann ohne MWSt. gekauft werden, denn die Lagerung erfolgt in einem Schweizer Zollfreilager. Mehr Sicherheit geht nicht.
Geldanlage Vermögensanlage Vermögen bilden Edelmetalle Gold Silber Platin Palladium Proservice Steuern 
http://proservice.li 
ProService AG
Äulestr.  45 9490 Vaduz
Pressekontakt
http://proservice.li 
ProService AG
Äulestr. 45 9490 Vaduz
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
 
  Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Konstantina Matana
    05.10.2018 | Konstantina Matana
ProService informiert: Silber jetzt sehr günstig nach Abverkauf
ProService informiert: Silber jetzt sehr günstig nach Abverkauf
    03.10.2018 | Konstantina Matana
ProService informiert: Die Mischung machts - Edelmetalle diversifizieren
ProService informiert: Die Mischung machts - Edelmetalle diversifizieren
    18.09.2018 | Konstantina Matana
ProService informiert: Historische Niedrigzinsen bringen die Versicherer in Bedrängnis
ProService informiert: Historische Niedrigzinsen bringen die Versicherer in Bedrängnis
    11.09.2018 | Konstantina Matana
ProService informiert: Renten-Modelle sollen Menschen beruhigen
ProService informiert: Renten-Modelle sollen Menschen beruhigen
    04.09.2018 | Konstantina Matana
ProService informiert: Die Wechselwirkung von Gold und Dollar
ProService informiert: Die Wechselwirkung von Gold und Dollar
Weitere Artikel in dieser Kategorie
    04.11.2025 | Redhill (On behalf of Animoca Brands)
Currenc Group kündigt geplante Reverse-Fusion mit Animoca Brands Corporation Limited an
Currenc Group kündigt geplante Reverse-Fusion mit Animoca Brands Corporation Limited an
    04.11.2025 | JS Research
Es ist nicht alles Gold was glänzt - Kali steigt in den Club der kritischen Mineralien auf
Es ist nicht alles Gold was glänzt - Kali steigt in den Club der kritischen Mineralien auf
    04.11.2025 | Kreditvergleich-Check24.de GmbH
Kreditvergleich-Check24.de GmbH
Kreditvergleich-Check24.de GmbH
    04.11.2025 | Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V. (WSM)
Stahlgipfel: Warum sind die mittelständischen Stahl- und Metallverarbeiter so unterrepräsentiert?
Stahlgipfel: Warum sind die mittelständischen Stahl- und Metallverarbeiter so unterrepräsentiert?
    04.11.2025 | JS Research
Uran - sorgt für Energie und kürzere Lieferwege
Uran - sorgt für Energie und kürzere Lieferwege

