Detektei Lentz® warnt: Lohnfortzahlugsbetrug ist kein Kavaliersdelikt!
22.09.2011 / ID: 29313
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Dass Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt ist, mussten schmerzvoll drei Zielpersonen der Detektei Lentz® am eigenen Leib erfahren. Im vorliegenden Fall bestand der Auftraggeber der Detektei Lentz® nach erfolgreicher Recherche auf drastische Maßnahmen, um eine abschreckende Wirkung bei den weiteren Angestellten des betroffenen Unternehmens zu erzeugen: Die von der Detektei Lentz® überführten Mitarbeiter wurden fristlos entlassen und der betrogene Unternehmer schaltete die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Betrugs ein. Darüber hinaus verurteilte das Arbeitsgericht die entlassenen Mitarbeiter zur Übernahme der vollen Detektivkosten nach §91 ZPO sowie zum Schadensersatz in Höhe eines Wochenverdienstes.
Der Fall im Einzelnen:
Eine mittelständische Firma suchte im Frühjahr die Hilfe der Detektei Lentz® (http://www.lentz-detektei.de/). Der Geschäftsführer des Unternehmens berichtete von häufig krankheitsbedingten Fehlzeiten mehrerer Mitarbeiter. Die fraglichen Mitarbeiter wären alle immer von den gleichen beiden Ärzten krankgeschrieben worden und würden immer - meist vor oder nach Feiertagen - zeitgleich fehlen.
Es wurde vereinbart, dass bei der nächsten Gelegenheit, zwei der mobilen Observationsgruppen der Detektei Lentz® die fraglichen vier Mitarbeiter observieren (beobachten) und so klären, ob der bei dem Geschäftsführer bestehende Anfangsverdacht eines möglichen Lohnfortzahlungsbetruges im Krankheitsfall durch den detektivischen Einsatz hinreichend gerichtsverwertbar bestätigt werden könne.
Zwei Wochen später war es soweit. Nachdem montags ein Feiertag war, waren drei der vier Mitarbeiter am darauffolgenden Dienstag bis Freitag erneut "krank" und teilten dies kurz hintereinander telefonisch mit. Da der Auftrag bereits hinsichtlich der personellen Kapazitäten eingeplant war, konnte die Detektei Lentz® schnell reagieren und noch am selben Tag mit der Beobachtung beginnen.
Die Detektive stellten zunächst schnell fest, dass alle drei Mitarbeiter an ihren jeweiligen Wohnsitzen anwesend waren. Am späten Vormittag geschah dann genau dass, was der Geschäftsführer auch schon vermutete: Alle drei Mitarbeiter trafen sich und fuhren gemeinsam mit ihren jeweiligen Kindern in den Heidepark ins Norddeutsche Soltau und verbrachten hier einen entspannten Tag. Dann die nächste Überraschung: Da der Heidepark, als größter Freizeitpark Norddeutschlands, entsprechende Übernachtungsangebote für weiter anreisende Gäste bot, holten die drei Zielpersonen aus dem Minivan gegen 18:00 Uhr ihr Gepäck und checkten in das parkeigene "Heide-Park Holiday Camp!" ein. Auftragsbegleitende Ermittlungen ergaben, dass die drei Zielpersonen mit ihren drei Kindern schon drei Wochen zuvor gebucht hatten, d.h. genau gewusst haben, dass Sie an diesen Tagen nicht zur Arbeit gehen würden. Urlaub hatte keine der drei Zielpersonen versucht zu beantragen. Somit konnten die Mitarbeiter der Detektei Lentz den Nachweis des Vorsatzes klar belegen, zumal die drei Väter mit ihren Kindern abends noch ausgiebig Beachvolleyball am Strand spielten und auch hierbei - rein optisch - keinerlei Anzeichen einer Krankheit, körperlichen Einschränkung o.ä. zeigten.
Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber wurde beschlossen, dass die Observation auch am zweiten Tag unverändert aufrecht erhalten werden sollte. Auch an diesem Beobachtungstag zeigten alle drei Zielpersonen keinerlei Anzeichen einer Krankheit.
Die Rechercheergebnisse der Detektei Lentz® bestätigten die Vermutungen des Auftraggebers und ermöglichten ihm entsprechend abschreckende Maßnahmen wie fristlose Kündigung etc. zu ergreifen, um für die Zukunft durch Lohnfortzahlungsbetrug verursachte Schäden von seinem Unternehmen abzuwenden.
Trotz sinkender Krankenstände ist allgemein kein Rückgang der "Blaumacher" zu erkennen. Was sicher die wenigsten wissen ist, dass diese Art von Betrug auch einen Straftatbestand darstellt und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden kann, sofern der Arbeitgeber - als Geschädigter - Strafanzeige erstattet und den Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei, z.B. durch einen Detektiv-Tätigkeitsbericht, beweisen kann. Die Detektei Lentz® bearbeitet deutschlandweit jährlich rund 400-500 derartige Aufträge. In 89% der Fälle konnte durch die Detektive ein Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall zweifelsfrei und gerichtsverwertbar bewiesen werden. Den Mandanten blieben so langwierige und kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse, und damit unter Umständen auch Imageschäden, erspart.
Weitere Informationen zu Lohnfortzahlungsbetrug sind unter http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/lohnfortzahlungsbetrug.html sowie weitere Fallbeispiele unter http://www.detektei-lentz-im-einsatz.de/ zu finden.
http://www.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
Pressekontakt
http://lohnfortzahlungsbetrug.lentz-detektei.de/
Lentz GmbH & Co. Detektive KG
Nürnberger Straße 4 63450 Hanau
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