Regelungen für die Eventbranche während COVID-19
03.06.2020 / ID: 346529
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Waldbröl, 03.06.2020 - Seit dem 6. Mai 2020 gibt die Regierung schrittweise Lockerungen hinsichtlich der Corona-Pandemie bekannt. Diese betreffen auch die Event- und Veranstaltungsbranche, jedoch ohne einheitliche Regelungen zwischen den verschiedenen Bundesländern. Aus diesem Grund veröffentlicht die memo-media Verlags-GmbH nun auf ihrer Webseite eine bundesweite Machtbarkeits-Übersicht, die Aufschluss über die Lockerungen zur Durchführung von Veranstaltungen gibt. Durch regelmäßige Aktualisierungen ist die Übersicht stets auf dem neuesten Stand und steht zum Download bereit. Die Angaben sind jedoch ohne Gewähr.
Es handelt sich bei der Machbarkeits-Übersicht von memo-media um eine tabellarische Grafik, aus der für jedes Bundesland die einzelnen Regelungen für verschiedene Event-Kategorien hervorgehen. Um schnell einen eindeutigen Überblick über die Lockerungen zu erhalten, sind die Status in Form von Schildern nach dem Ampel-Farben-Prinzip gestaltet.
Derzeit informiert die Machbarkeits-Übersicht für jedes Bundesland über die Regelungen zu den folgenden Event-Kategorien:
- Kleine Veranstaltungen indoor
- Kleine Veranstaltungen outdoor
- Großveranstaltungen ab 1.000 Personen
- Kinos, Theater & Konzerthäuser ab 100 Zuschauer
- Autokinos
- Fachmessen & -Kongresse (Besucherzahlen nicht definiert)
Inhaltliche Aktualisierungen sowie mögliche Erweiterungen der Event-Kategorien nimmt memo-media regelmäßig vor. Über den Link auf der Startseite ist die Übersicht aufrufbar und steht zum Download bereit: https://www.memo-media.de/
http://www.memo-media.de
memo-media Verlags-GmbH
Rölefeld 31 51545 Waldbröl
Pressekontakt
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Rölefeld 31 51545 Waldbröl
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