Neues Gesetz zu Provisionszahlungen in der PKV
08.11.2011 / ID: 35581
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Hamburg, 08.11.2011 - Ab 1. April 2012 sollen Verbraucher laut Bundesfinanzministerium besser vor profitorientierter Beratung durch Versicherungsmakler geschützt sein. Das "Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts" beinhaltet die Erhöhung der sogenannten Stornofrist von zwei auf fünf Jahre. In dieser Zeit erhält ein Versicherungsmakler keine Provision, wenn er Versicherte in andere Versicherungsgesellschaften vermittelt. Mit dem neuen Gesetz sollen Versicherte davor geschützt werden, dass ihnen Makler aufgrund überhöhter Provisionen zu einem verlustbehafteten Wechsel in eine andere Versicherungsgesellschaft raten.
Versicherungsexperte und WIDGE.de-Gründer Ozan Sözeri weiß aus Erfahrung, dass "Versicherte oftmals direkt nach Ablauf der zwei Jahre durch die Makler in andere Gesellschaften umgestellt werden und diese damit doppelt kassieren." Die Versicherungskonzerne zahlen gerade in den letzten Jahren für Neukundenabschlüsse hohe Provisionen - zwölf bis 18 Monatsbeiträge sind laut der Zeitung "Der Tagesspiegel" keine Seltenheit. Im neuen Gesetz sind neun Monatsbeiträge als maximale Provision festgelegt.
"Die Provisionsbegrenzung ändert aber nichts an der eigentlichen Problematik - der Abhängigkeit der Makler von den Versicherungen", betont Sözeri. Eine Regelung auf Honorarbasis wie bei Versicherungsberatern hält der Verbraucherschützer für das bessere Modell. "Im Gegensatz zu Maklern erhalten Versicherungsberater ihr Honorar direkt vom Kunden und haben so eine ganz andere Motivation die günstigsten und passenden Tarife zu recherchieren. Nur wenn der Kunde zufrieden ist und sich für einen Tarif entscheidet, zahlt er das Honorar an den Berater." Dieses Modell hat auch die WIDGE.de GmbH für sich entdeckt und ist seit Mitte 2011 als offiziell eingetragener Versicherungsberater tätig.
Unabhängige Verbraucherschutzportale wie WIDGE.de kümmern sich im Auftrag des Versicherten um die Recherche und die komplette Umstellung in einen günstigeren Tarif innerhalb der Gesellschaft. Was die meisten Versicherten nicht wissen: Jeder privat Krankenversicherte hat das Recht in einen günstigeren Tarif innerhalb der eigenen Gesellschaft zu wechseln - und das zu jeder Zeit! So ist es im Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) festgelegt.
http://www.widge.de
WIDGE.de
Kattrepelsbrücke 1 20095 Hamburg
Pressekontakt
http://www.widge.de
WIDGE.de GmbH
Kattrepelsbrücke 1 20095 Hamburg
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von Rebekka Müller
29.05.2013 | Rebekka Müller
Übersetzungsmanagement Software und Übersetzungen in einem Paket: PhraseApp kooperiert mit Gengo
Übersetzungsmanagement Software und Übersetzungen in einem Paket: PhraseApp kooperiert mit Gengo
19.03.2013 | Rebekka Müller
Übersetzte Webseiten: Flexible Kostenpläne für kleines Geld
Übersetzte Webseiten: Flexible Kostenpläne für kleines Geld
31.10.2012 | Rebekka Müller
Margit Schwarz gewinnt Streuhaar-Wettbewerb auf der Haare 2012
Margit Schwarz gewinnt Streuhaar-Wettbewerb auf der Haare 2012
16.10.2012 | Rebekka Müller
Super Million Hair: Drei Hairstylisten kämpfen um den Titel
Super Million Hair: Drei Hairstylisten kämpfen um den Titel
02.10.2012 | Rebekka Müller
Vampire waren gestern: Halloween 2012 im Zeichen der Zombies
Vampire waren gestern: Halloween 2012 im Zeichen der Zombies
Weitere Artikel in dieser Kategorie
20.08.2025 | Excelencia GmbH
Tamil Nadu Rising: Indiens Wachstumsmotor setzt Zeichen
Tamil Nadu Rising: Indiens Wachstumsmotor setzt Zeichen
20.08.2025 | Freshworks Inc.
Wie KMUs mit KI ihre IT zum Wachstumstreiber machen
Wie KMUs mit KI ihre IT zum Wachstumstreiber machen
20.08.2025 | EBF Edith Boose Finanzmanagement GmbH
EBF Edith Boose Finanzmanagement GmbH stärkt Portfolio im Festgeldsegment
EBF Edith Boose Finanzmanagement GmbH stärkt Portfolio im Festgeldsegment
20.08.2025 | Gruneberg Gebäudetechnik GmbH
GBTS Group wird Teil des Sicherheitsnetzwerks GARDA DACH
GBTS Group wird Teil des Sicherheitsnetzwerks GARDA DACH
20.08.2025 | JS Research
Gold ist die Anlageklasse Nummer eins
Gold ist die Anlageklasse Nummer eins
