Private Krankenversicherung: In einen günstigeren Tarif wechseln
11.11.2011 / ID: 36196
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Wer lange im gleichen Tarif seiner privaten Krankenversicherung verbleibt, muss mit fortschreitender Laufzeit Beitragserhöhungen in Kauf nehmen. Sind dem Versicherten die Kosten zu hoch, kann er durch einen Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens Einsparungen erzielen.
Tarife können "altern"
Je länger Versicherte in dem Tarif eines privaten Krankenversicherers verbleiben, desto höher werden die Beiträge im Laufe der Jahre. Die Beitragserhöhungen haben es mitunter in sich, so kann eine Erhöhung durchaus bis zu 20 Prozent betragen.
Die Ursache dafür liegt zum einen darin, dass sich die Lebenserwartung der Versicherten im Allgemeinen erhöht, zum anderen steigen aber auch die Kosten für Behandlungen und Medikamente immer mehr an. Doch auch die Tarifpolitik der Versicherer wirkt sich aus. So bieten die Gesellschaften immer wieder leicht veränderte, neu kalkulierte Tarife an und locken dabei mit günstigen Beiträge, um Neukunden zu gewinnen. In diese steigen dann meist Gesunde ein, die zunächst nur Leistungen in geringem Umfang in Anspruch nehmen. Schließlich wird der Tarif geschlossen und nicht mehr angeboten. Mit der Zeit "altern" dann die Tarife, da die Kunden darin unter sich bleiben und auf Dauer höhere Gesundheitsausgaben verursachen. Dieses spiegelt sich in den Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherung wieder.
Wechsel innerhalb der alten Versicherungsgesellschaft sinnvoll
Ein Wechsel aus einem solchen Tarif zu einem anderen Versicherer ist meist nicht ratsam, da dann ein Teil der Altersrückstellung beim alten Unternehmen verbleibt. Beim neuen Anbieter zahlt der Versicherte für seine private Krankenversicherung einen entsprechend höheren Beitrag, um die Altersrückstellungen wieder aufzubauen.
Der Ausweg besteht darin, zunächst nach günstigeren Tarifen der alten Gesellschaft Ausschau zu halten. Diese stehen den Versicherten grundsätzlich offen, und nur wenn der neue Tarif mehr Leistungen beinhaltet, hat der Versicherer das Recht, für diese eine erneute Gesundheitsprüfung zu verlangen. Sind die Leistungen im neuen Tarif höher oder umfassender, kann der Versicherer einen Risikozuschlag und eine Wartezeit erheben. Dies lässt sich jedoch umgehen: Der Versicherte muss für die Mehrleistungen einen Leistungsausschluss vereinbaren. Erzielt der Versicherte durch einen neuen Tarif keine ausreichende Ersparnis, bietet sich der Wechsel in den Basistarif des Unternehmens an. Nur dann profitiert der Betroffene in vollständigem Umfang von seinen schon angesparten Altersrückstellungen.
Kein Zuschlag erlaubt
Auch beim internen Wechsel haben Gesellschaften in der Vergangenheit vom Versicherten häufig einen Zuschlag verlangt. Laut eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes (Az. 8 C 42.09) ist diese Praxis jedoch nicht rechtens. Ausschlaggebend für die Beitragserhebung im neuen Tarif ist der Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss der alten privaten Krankenversicherung. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist ebenfalls nicht erlaubt, es sei denn, der neue Tarif umfasst ein größeres Leistungsspektrum.
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