Sechs gute Gründe für eine private Krankenversicherung
18.11.2011 / ID: 37130
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Warum sollte man in eine private Krankenversicherung wechseln? Dies fragen sich viele Verbraucher. Dafür sprechen einige Vorteile, die es so bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt. Der Versicherte bestimmt meist selbst, was er tun möchte und was nicht - angefangen vom Leistungsumfang der Versicherung bis hin zur Arztwahl. Hier ein paar gute Gründe, die für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung sprechen.
1. Garantierte Leistungen
Der Versicherte kann darauf vertrauen, dass der Versicherer keine Kürzung der vertraglich bestimmten Leistungen vornimmt. Dies ist bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht so. Hier bestimmt der Gesetzgeber/Krankenkasse den Leistungsumfang und wieviel dafür zu zahlen ist.
2. Der Versicherte bestimmt die medizinische Versorgung selbst
Ein entscheidender Vorteil für Privatversicherte ist die freie Arztwahl. Je nach Beschwerden können sie ohne Konsultation des Hausarztes sofort Fachärzte aufsuchen. Ebenso kann sich der Versicherte für ein Krankenhaus seiner Wahl entscheiden und bekommt auch schneller einen Termin beim Arzt. Manch eine Praxis bietet zudem spezielle Termine für Privatversicherte an.
3. Den Leistungsumfang legt der Versicherte fest
Bei der privaten Krankenversicherung ist es üblich, dass der Versicherte sich aus den Tarifen den passenden Versicherungsschutz selbst aussucht. Dabei kann er sich auch für spezielle Behandlungen wie beispielsweise Homöopathie entscheiden oder vertraglich die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer im Krankenhaus vereinbaren.
4. Notwendige medizinische Leistungen werden immer erstattet
Der Versicherte entscheidet selbst, ob er beispielsweise eine Brille oder Kontaktlinsen wünscht. Die Kosten dafür übernimmt der Versicherer, ebenso auch für Hilfsmittel wie Schuheinlagen außerdem Krankengymnastik oder Massagen. Auch zahlt der Versicherte keine Zuzahlungen für Medikamente, egal ob er diese vom Schulmediziner oder Heilpraktiker verschrieben bekommt.
5. Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich geregelt
Der Versicherte hat die Möglichkeit, sein Krankengeld selbst festzulegen. Er bestimmt damit, welchen Bedarf er im Krankheitsfall hat, und kann somit bis zu 100 Prozent seines tatsächlichen Nettoeinkommens absichern. Dies ist gerade dann wichtig, wenn beispielsweise größere finanzielle Verpflichtungen wie eine Baufinanzierung gesichert werden sollen.
6. Auslandsreisekrankenversicherung mitenthalten
Die private Krankenversicherung deckt auch die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungsmaßnahmen im Ausland ab. Dazu zählen Arztkosten, Medikamente und Operationen, einige Gesellschaften bieten auch einen Rückholservice mit an.
Auf http://www.hypostar.de finden Interessenten weitere Informationen und Vergleichsmöglichkeiten zu Tarifen und Anbietern von Privaten Krankenversicherungen.
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HypoStar GmbH
Friedrich-Ebert-Damm 111A 22047 Hamburg
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