Mindestlohnerhöhung mit Bedacht
07.07.2023 / ID: 394933
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Die Mindestlöhne steigen ab dem 01.01.2024 auf 12,41 EUR und ab dem 01.01.2025 auf 12,82 EUR. Nachdem im letzten Jahr ein politisch gewollter Sprung auf 12 EUR durchgeführt wurde und damit, wie der Bund der Selbständigen Rheinland-Pfalz & Saarland e.V. in der Vergangenheit mehrfach kritisierte, die Mindestlohnkommission ausgehebelt wurde, kam sie diese Mal wieder zu einer Entscheidung. Diese moderate Steigerung der Mindestlöhne war allerdings auch innerhalb der Mindestlohnkommission umstritten. Die vertretenen Gewerkschaften haben aus Protest gegen die Erhöhung gestimmt, da aus ihrer Sicht die Erhöhung zu gering ausfällt. Letztendlich haben sich die Arbeitgeber durchgesetzt. "Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Kommission zugunsten einer Steigerung mit Bedacht. Angesichts des Aufkommens von Stimmen aus der Politik die Mindestlöhne in diesem Jahr auf 14 EUR steigen zu lassen, kann man nur den Kopf schütteln. Eine erneute Erhöhung durch die Politik würde die Mindestlohnkommission und ihren gesetzlichen Auftrag ad absurdum führen. Ganz zu schweigen, dass sich viele kleine mittelständische Unternehmen solch einen Preissprung nicht mehr oder nur noch schwer leisten könnten.
Es sollte mit der Vorstellung aufgeräumt werden, dass der Mindestlohn ein Instrument zur Armutsbekämpfung oder gar zur Inflationsbereinigung sei. Nein, hierfür gibt es andere adäquate Mittel und Förderungen, die gezielt für Armutsbekämpfung und Inflationsbereinigung eingesetzt werden könnten. Der Mindestlohn ist eine gesetzlich geregelte Lohnuntergrenze für Arbeit und daher auch kein Grundeinkommen", so Liliana Gatterer, Präsidentin vom Bund der Selbständigen Deutschland e.V.
"Wenn die Politik will, dass den Menschen mehr von ihrem hart verdienten Geld bleibt, sind höhere Freibeträge und Steuersenkungen das geeignete Instrument", ergänzt Andreas Keck, Generalsekretär des Bund der Selbständigen Deutschland.
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