Das erste Jahr LkSG bringt Lehren für 2024 und Stufe Zwei
12.12.2023
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Tausende Unternehmen mehr müssen ab 1. Januar 2024 durch das Lieferkettengesetz (LkSG) zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten auskunftsfähig sein. Mit der zweiten Stufe des Gesetzes stellt es Unternehmen ab 1.000 Angestellten vor komplexe Aufgaben. Wie komplex diese in der Praxis sein können, zeigen die Erfahrungen des ersten Jahres. Die Umstrukturierung vieler Lieferketten wird auch 2024 viele Unternehmen beschäftigen. Sue Fortunato-Esbach von Assent Inc. (Assent), einem führenden Anbieter im Bereich des Nachhaltigkeitsmanagements in Lieferketten, gibt Einblicke.
Die jüngsten Vorwürfe gegen einen Zulieferer von BMW im Zusammenhang mit einer Kobalt-Mine in Marokko zeigen, wie schwierig es produzierenden Unternehmen fallen kann, ihre komplette Lieferkette gemäß den Anforderungen des LkSG zu gestalten. Mit der Zahl der Zulieferer steigt auch das Potenzial für Intransparenz. Besonders Industrien mit hohem Rohstoffeinsatz haben damit zu kämpfen, von allen Beteiligten Details zu ökologischer Nachhaltigkeit und Wahrung der Menschenrechte zu erhalten. Dies müssen sie aber, um ihren Sorgfaltspflichten gerecht zu werden.
Das LkSG ist für viele Stellen schlicht zu kompliziert
Weil diese Aufgabe so umfangreich und hochkomplex ist, gilt es nicht, mit dem Finger auf die Beteiligten zu zeigen. Vielmehr sind Kooperation und Hilfestellung angesagt. Es gibt nicht für alle Unternehmen, die ab Januar vom LkSG betroffen sind, genügend spezialisiert ausgebildete Experten für Nachhaltigkeits-Regulatorik - zumal indirekt auch Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden betroffen sein können, wenn sie in eine entsprechende Lieferkette eingebunden sind. Aus diesem Grund braucht es möglichst viele praxisorientierte und handlungsorientierte Informationen.
Das Einrichten der entsprechenden Systeme zum Risikomanagement, zu Prävention und Abhilfe, zur regelmäßigen Risikoanalyse und zur finalen Dokumentation wird 2024 viele Verantwortliche beschäftigen. Auch wenn Kritiker dies als übermäßige Last auf deutsche Unternehmen beklagen, ist dieser Schritt notwendig, um komplexe Wertschöpfungsketten nachhaltiger zu gestalten. Zudem ist diese Entwicklung nicht auf Deutschland beschränkt, schließlich erweitert auch die EU fortwährend ihre Nachhaltigkeitsgesetzgebung. Im Gesetzgebungsverfahren befindet sich aktuell beispielsweise ein Entwurf der EU-Richtlinie zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten CS3D, die die Anforderungen des LkSG bei Inkrafttreten ein weiteres Mal modifizieren könnte.
Das erste Jahr LkSG zeigt häufige Schwierigkeiten
Die Erfahrungen aus einem Jahr LkSG zeigen, dass die Schwierigkeiten oft an denselben Punkten liegen. Viele Unternehmen stehen vor Herausforderungen, weil die Verhandlungsposition ihrer Lieferanten sich verbessert hat - jedoch müssen sie Verträge dem Gesetz entsprechend gestalten. Komplex zeigt sich auch, robuste und dem jeweiligen Fall angepasst Programme zum Risikomanagement zu gestalten. Und insbesondere in komplexen, weitverzweigten Lieferketten ist es schwierig, alle Daten zu beschaffen und Transparenz herzustellen, auch weil Unternehmen in vielen Fällen auf die Korrektheit der Informationen ihrer Lieferanten angewiesen sind. Um der Herausforderung des erweiterten LkSG gerecht zu werden, bleibt es die beste Wahl, sich an Spezialisten zu wenden, die den Aufbau belastbarer Systeme unterstützen.
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