Der EU Green Deal macht die Digitalisierung von Lieferketten unentbehrlich
16.01.2024
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Im Zuge des Green Deal werden die Lieferketten einen beachtlichen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft in der EU leisten müssen. Die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR), die sich aktuell in Vorbereitung befindet, wird Anforderungen an die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit sowie den Recyclinganteil der Produkte in der EU und ihre Bestandteile festlegen. Ziel ist es, die Herstellung von wiederverwertbaren, reparierbaren und ressourceneffizienten Produkten voranzutreiben und dadurch die bei der Produktherstellung verursachten Treibhausgasemissionen zu reduzieren.
Die Pflicht zur Übermittlung von Daten über die eigene Produktion wird verschärft
Ferner werden die Daten, die im Rahmen des Green Deal an die zuständigen Behörden übermittelt werden, den Anforderungen des internetgestützten Informations- und Kommunikationssystems zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) unterliegen. Jedem Produkt innerhalb der EU-Governance müssen Datenpunkte aus unterschiedlichsten Quellen zugeordnet werden, die unter die EU-Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und den EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft fallen. Diese Datenquellen beziehen Informationen unter anderem aus der gesamten Bandbreite der Richtlinien zur Produkt- und Materialkonformität und der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte. Das heißt: Die zahlreichen Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit, welche im Rahmen des Green Deal auf die Hersteller zukommen, bedeuten für Unternehmen, dass sie in naher Zukunft umfangreiche Datenmengen beschaffen und verwalten müssen - und das nicht nur im zukünftig verpflichtenden Digitalen Produktausweis (DPP).
Standardisierung der Berichterstattung als notwendiger Schritt hin zur Umsetzung des Green Deal
Die Herausforderung wird dadurch verschärft, dass die derzeitigen Berichtsschemata innerhalb der Lieferketten über diverse Richtlinien wie REACH, Abfallrahmenrichtlinie und die EU-Richtlinien zur Produktkonformität verstreut sind. Nach wie vor gibt es keine rechtsverbindlichen Standards für die ESG-Berichterstattung. Jede Branche hat ihre eigenen Schemata für Datenberichterstattung, die teilweise weniger miteinander kompatibel sind. In der Folge stehen Unternehmen, die als Teil von Lieferketten mehrere Industrien bedienen, vor enormen Schwierigkeiten. Angesichts dessen werden auf Betreiben der EU entwickelte Berichterstattungsstandards von besonderem Nutzen sein.
Auch im Hinblick auf die immensen Datenmengen ist die Digitalisierung der Datenberichterstattung notwendig. Die manuelle Erfassung einer Vielzahl von Daten ist zum einen sehr zeitaufwändig und zum anderen fehleranfällig. Die Akteure der Lieferketten sind daher gut beraten, bereits jetzt mit der Entwicklung von Programmen zur Aufnahme und Speicherung von Daten anzufangen. Dieser Schritt ist unentbehrlich, damit Unternehmen ihre Wirtschaftstätigkeit konform zu den Vorgaben des Green Deal ausüben können.
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