Mittelstandsförderung als Krisenbewältigung - so profitieren kleine und mittelständische Unternehmen vom Staat
18.02.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 18. Februar 2011 (sg) - Unter Mittelstandsförderung wird die öffentliche und private Förderung des gewerblichen Mittelstandes verstanden. Ziel ist die Stärkung der mittleren Schichten der Gesellschaft und insbesondere des gewerblichen Mittelstandes. Neben zinsgünstigen Krediten, Direktsubventionen und Steuerbegünstigungen läuft die Mittelstandsförderung auch über Beratungen, die der Mittelstand durch bestimmte Vereinigungen wie Handwerkskammern erhalten kann. Von der Mittelstandsförderung können Unternehmen im Rahmen definierter Größenkriterien hinsichtlich des Umsatzes bzw. der Beschäftigungszahl profitieren. Es ist wichtig, sich als Unternehmer vorab zu informieren, wie diese Kriterien aussehen und ob das eigene Unternehmen aus der Mittelstandsförderung einen Nutzen ziehen kann. Träger der Maßnahme sind in der Regel die Selbstverwaltungsorganisationen, Selbsthilfeeinrichtungen, Verbände der Wirtschaft und die Verbände der in ihr Beschäftigten sowie ausnahmsweise die öffentlichen Einrichtungen.
Um zinsgünstige Kredite an den gewerblichen Mittelstand ausgeben zu können, wurde das Kreditinstitut KfW in Deutschland gegründet. Zunächst mit der Priorität Aufbau Ost wurde die Mittelstandsförderung ständig an die sich verändernden Gegebenheiten angepasst. Die KfW bietet zahlreiche Programme im Rahmen der Mittelstandsförderung. Das wichtigste Instrument zur Mittelstandsförderung ist wohl der KfW-Unternehmerkredit. Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen und Betriebsmittel finanziert oder vorübergehende Engpässe ausgeglichen. Das Programm richtet sich speziell an Existenzgründer, Freiberufler und privatwirtschaftlich in- und ausländische Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen im KMU-Fenster erhalten besonders günstige Konditionen. Das Interessante für Unternehmer an diesem Förderprogramm ist, dass es mit anderen Förderprogrammen der KfW kombinierbar ist. Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel finanziert. Gefördert werden bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben. Da der Staat daran interessiert ist, dass es auch kleineren und mittleren Unternehmen gut geht, fördert er auch die Einrichtungen, die der Unternehmensberatung dienen. Insbesondere auf den Gebieten der Betriebswirtschaft und der Betriebstechnik werden solche Zuwendungen durch das Land zur Erleichterung der Unternehmensführung angeboten.
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