Der Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter
21.03.2024 / ID: 409121
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

"Als Notare empfehlen wir Unternehmern und Gesellschaftern daher eindringlich, mit ihrem Ehepartner einen Ehevertrag abzuschließen", erklärt Bettina Selzer, von der Kanzlei Selzer Reiff Notare in Frankfurt am Main. "Eine beträchtliche Steigerung des Unternehmenswertes während der Ehezeit muss im Falle einer Scheidung in der Zugewinngemeinschaft nämlich zur Hälfte mit dem Ehepartner geteilt werden. Dieser Ausgleichsanspruch ist ein Geldanspruch und nach der Scheidung unverzüglich fällig, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden."
Auch wenn das Unternehmen einen entsprechenden Wert besitzt, ist die Liquidität für eine solche Ausgleichszahlung regelmäßig nicht vorhanden. Hinzu kommt: Der Wert des Unternehmens wird meist von einem unabhängigen Sachverständigen auf Basis von Umsatzzahlen festgestellt. Dieser liegt nicht selten über tatsächlich realisierbaren Verkaufserlösen. Dann sind auch die Veräußerung von Unternehmensanteilen oder gar des gesamten Unternehmens nicht ausreichend, um die festgesetzten Ansprüche des Ehepartners auszugleichen.
"Dieses Ergebnis wird auch vom Ehepartner meist nicht gewünscht sein, vor allem dann nicht, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, die das Unternehmen einmal erben sollen", berichtet Bettina Selzer aus der Praxis. "Durch individuelle Vereinbarungen im Rahmen eines Ehevertrages können Sie als Unternehmer oder Gesellschafter Ihr Lebenswerk und die damit verbundene wirtschaftliche Grundlage Ihres Unternehmens schützen. Gleichzeitig können Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner faire und angemessene Konditionen für den Fall der Scheidung festlegen."
So lassen sich auch etwaige Bedenken des Partners ausräumen. Häufig wird dann das Unternehmen selbst vom Zugewinnausgleich ausgenommen, durch private Entnahmen und Anlagen etwa in Aktien und Immobilien, die dem Zugewinn unterliegen, oder im Rahmen einer vermögensverwaltenden Familiengesellschaft erfolgt dennoch ein fairer Ausgleich im Scheidungsfall. Die Existenzgrundlage des Unternehmens bleibt gleichzeitig gesichert.
Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen, die ein solcher Vertrag mit sich bringt, ist eine eingehende Beratung und individuelle Vertragsgestaltung unablässig. Hierbei sind nicht nur emotionale und juristische, sondern auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
Einen ersten, ausführlichen Überblick über dieses wichtige Thema bietet der neue Fachbeitrag "Der Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter". Dieser kann auf der Homepage der Kanzlei Selzer Reiff Notare kostenfrei aufgerufen werden:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/der-ehevertrag-fuer-unternehmer-und-gesellschafter/
Über die Kanzlei Selzer Reiff Notare, Frankfurt
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit 2011 sind wir als Notare in Frankfurt am Main tätig, seit einigen Jahren ausschließlich in diesem Bereich.
Die beiden Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff betreuen Privatmandanten ebenso wie Unternehmer/innen, vornehmlich bei Eheverträgen, Testamenten und Immobilienkäufen. Für Unternehmen bieten Selzer Reiff Notare bei Gründungen, Kapitalerhöhungen, Umwandlungen etc. die notwendige notarielle Unterstützung.
Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Tag-It: Ehevertrag, Unternehmer, Gesellschafter, Unternehmerehevertrag, Scheidung, Existenzsicherung, Vorsorge, Notar, Frankfurt am Main, Notarbüro, Notariat
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