Wohnungsnot und Rechtssicherer Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung
03.02.2025
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Die bundesweite Wohnungsnot stellt eine drängende gesellschaftliche Herausforderung dar, die aus der Sicht des ZBI e. V. sozialpolitisch gelöst werden muss. Die Wohnungsnot birgt ein erhebliches Konfliktpotenzial in der Gesellschaft. Insbesondere muss der soziale Wohnungsbau gefördert werden für sozial benachteiligte Gruppen, die stark unter den ständig steigenden Mietpreisen leiden. Neben den in den letzten Jahren gestiegenen Bauzinsen, der Knappheit bei den Rohstoffen und dem Fachkräftemangel bemängelt der ZBI die bürokratischen Hürden und gesetzliche Anforderungen sowie die überzogenen Baustandards mit ihren Normen und technischen Vorgaben.
Dr. Beckstein und Michael Breilmann wiesen in diesem Zusammenhang auf die flächendeckend einbrechenden Genehmigungszahlen hin. Das hochgesteckte Ziel der Bundesregierung, 1,6 Millionen neue Wohnungen in dieser Legislaturperiode zu schaffen, sind gescheitert. Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist bereits spürbar, weil die Mieten steigen. Leidtragende sind vor allem die hunderttausenden Menschen, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind. Dies bekommen in gleicher Weise die Unternehmen zu spüren, die bereits zu ersten Entlassungen geführt haben. Die Bauwirtschaft braucht jetzt einen starken Impuls und klare Perspektiven, damit der Wohnungsmarkt nicht kippt. Die unübersehbare Vielzahl von Bauvorschriften muss radikal entschlackt und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt und digitalisiert werden. Wenn Bauen nicht günstiger wird, ist Wohnen bald unbezahlbar.
Ein weiteres Thema war der rechtssichere Umgang mit Internet-Daten für eine erfolgreiche Strafverfolgung. Nach Auffassung des ZBI brauchen wir zur Bekämpfung der Internetkriminalität, des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verdachts anderer schwerer Straftaten die Möglichkeit, aufgrund der Internetdaten die Täter zu ermitteln - beispielsweise durch eine zeitlich befristete Speicherung von IP-Adressen. Hierbei handelt es sich im Prinzip um die Fingerabdrücke der Täter. Es ist Aufgabe der Politik, hierfür klare technische und rechtliche Regelungen zu schaffen, die mit dem EU-Recht vereinbar sind. Die Speicherung der IP-Adressen für einen bestimmten Zeitraum darf aus der Sicht des ZBI nur zum Zwecke der Strafverfolgung, der Strafvereitelung und der Abwehr einer nationalen Bedrohung erfolgen. Zugleich müssen die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gewahrt bleiben.
Nach Auffassung von Dr. Beckstein und Michael Breilmann brauchen wir schnellstmöglich eine europarechtssichere Lösung zur befristeten Speicherung von IP-Adressen, die technisch realisierbar und kurzfristig einsetzbar ist. Es müssen die gegebenen Spielräume der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes im September 2022 endlich voll ausgeschöpft werden und für Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt werden. Die Behörden in Deutschland benötigen klare und präzise Regeln für eine effektive Bekämpfung von Kriminalität. Die Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten darf nicht von Zufallsmeldungen durch ausländische Partnerbehörden abhängig sein.
ZBI Dr. Günther Beckstein Michael Breilmann Wohnungsnot Fachkräftemangel Bürokratieabbau Datenspeicherung Internetkriminalität
ZBI - Zentralverband der Ingenieurvereine e. V.
Herr Heinz Leymann
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