Nettolohn auf Achterbahnfahrt
17.02.2025 / ID: 424527
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Geduld mit dem Lohnzettel
Zwar wurde 2024 der steuerliche Freibetrag erhöht und ein Ausgleich der kalten Progression vorgenommen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es noch bis Ende März dauern kann, bis alle geplanten steuerlichen Entlastungen auf dem Lohnzettel sichtbar sein werden. Steuern, die in den vorangegangenen Monaten zu viel abgezogen wurden, werden dann aber erstattet.
Doch was verbirgt sich hinter der Erhöhung und dem Ausgleich?
Der steuerliche Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, stieg Ende letzten Jahres um 180 auf 11.784 Euro. Und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2024. Diese Änderung sorgte bei den meisten Arbeitnehmern im Dezember für ein höheres Nettogehalt.
Zudem stimmten Bundestag und Bundesrat kurz vor den Feiertagen im vergangenen Jahr einer Reform zur Bekämpfung der sogenannten "kalten Progression" zu. Dieses Phänomen tritt auf, wenn Lohnerhöhungen durch Inflation ausgeglichen werden, aber aufgrund des progressiven Steuertarifs dennoch höhere Steuern fällig werden. Die Reform sieht vor, dass sowohl der Grundfreibetrag als auch die Eckwerte des Steuertarifs angehoben werden. So rutschen Arbeitnehmer, die durch die Lohnerhöhung nun etwas mehr verdienen, nicht direkt in eine höhere Steuerklasse.
Wermutstropfen Sozialabgaben
Obwohl also der Grundfreibetrag laut ARAG Experten ab Januar 2025 noch einmal stieg - bei Verheirateten sind 24.192 Euro, bei Ledigen 12.096 Euro befreit -, drückten höhere Sozialabgaben das Nettogehalt bei vielen Beschäftigten. So liegt der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung zwar weiterhin bei 14,6 Prozent des Bruttogehalts, aber die ARAG Experten erinnern daran, dass viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht haben. Arbeitnehmer mussten im Schnitt eine Erhöhung von 1,7 auf 2,5 Prozent hinnehmen.
Doch nicht nur die Krankenversicherung zieht mehr vom Gehalt ab: Auch die Pflegeversicherung hat sich verteuert. Der Beitragssatz wurde für Beitragspflichtige mit einem Kind um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt. Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten bis zum fünften Kind mit einem Beitragsabschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind entlastet. Für kinderlose Arbeitnehmer wurde der Satz auf 4,2 Prozent erhöht. Diese Erhöhung hat direkte Auswirkungen auf das Nettogehalt. Vor allem Arbeitnehmer mit höheren Bruttolöhnen sind laut ARAG Experten betroffen. Denn sie müssen gleichzeitig auch bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung höhere Beiträge leisten, da die Beitragsbemessungsgrenzen dort ebenfalls angestiegen sind.
Was gehört eigentlich auf die Gehaltsabrechnung?
Neben den Steuerfreibeträgen und den Abzügen für Sozialversicherungen enthält die Lohnabrechnung laut ARAG Experten nicht nur die Höhe von Brutto- und Nettogehalt, sondern auch alle relevanten Informationen, die für die korrekte Berechnung der Entgelte erforderlich sind. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Arbeitgebers sowie persönliche Daten, wie z. B. Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Sozialversicherungsnummer.
Zudem sind Abrechnungszeitraum, Lohnsteuerklasse sowie etwaige Kinderfreibeträge aufgeführt. Eine genaue Aufstellung der einzelnen Abzüge, wie etwa Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge, muss ebenso enthalten sein. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt werden muss.
Übrigens: Arbeitgeber dürfen Gehaltsabrechnungen auch als elektronisches Dokument zum Abruf in einem passwortgeschützten digitalen Mitarbeiterpostfach einstellen. Eine Abrechnung in Papierform ist nicht nötig (Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 48/24).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/versicherungs-ratgeber/
Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/
(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
Firmenkontakt:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
+49 211 963-3115
http://www.ARAG.de
Pressekontakt:
Klaarkiming Kommunikation
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 - 22 80 26
http://www.ARAG.de
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Empfehlung | devASpr.de
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Kostenlos Artikel auf newsfenster.de veröffentlichen
Weitere Artikel von ARAG SE
15.08.2025 | ARAG SE
"Nein!" heißt "Nein!"
"Nein!" heißt "Nein!"
14.08.2025 | ARAG SE
Haben Sie etwas zu verzollen?
Haben Sie etwas zu verzollen?
13.08.2025 | ARAG SE
ARAG Recht schnell...
ARAG Recht schnell...
12.08.2025 | ARAG SE
Offene Ganztagsschule: Betreuung garantiert?
Offene Ganztagsschule: Betreuung garantiert?
11.08.2025 | ARAG SE
Digitale Manipulation: Dark Patterns im Internet
Digitale Manipulation: Dark Patterns im Internet
Weitere Artikel in dieser Kategorie
16.08.2025 | JS Research
Drei Katalysatoren, ein Ziel: Untertage-PEA + Permit - die Neubewertung läuft an!
Drei Katalysatoren, ein Ziel: Untertage-PEA + Permit - die Neubewertung läuft an!
15.08.2025 | Eckpunkte Kommunikation GmbH / Management Publishing
Unternehmensnachfolge im Mittelstand - Was wirklich zählt
Unternehmensnachfolge im Mittelstand - Was wirklich zählt
15.08.2025 | Minol-ZENNER-Gruppe
Adriana Lehr verstärkt Geschäftsführung von Minol
Adriana Lehr verstärkt Geschäftsführung von Minol
15.08.2025 | DAS MANDAT c/o Steinbeis Augsburg Business School
DAS MANDAT - DIE KONFERENZ: Performance & Compliance am 09. Oktober in Hamburg
DAS MANDAT - DIE KONFERENZ: Performance & Compliance am 09. Oktober in Hamburg
15.08.2025 | Antonio Silva
Warum verschmelzen Physiotherapie und Fitness?
Warum verschmelzen Physiotherapie und Fitness?
