Gründungszuschuss ist Ermessensleistung: So besteht Ihr Businessplan vorm Arbeitsamt (Teil I)
09.01.2012 / ID: 42853
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 09. Januar 2011 (jk) - Seit Kurzem gibt es für Anwärter auf den Gründungszuschuss keine Garantie mehr - die begehrte staatliche Förderung für arbeitslose Gründer wurde von der Pflicht- zur Ermessensleistung. Und was laut Ermessen der Jobcenter-Mitarbeiter eine Förderfähigkeit ausmacht, das weiß aufgrund mangelnder Erfahrungen mit dem neuen System bisher noch niemand. Eins ist jedoch sicher: Das Budget für Zuschüsse ist knapp, und entsprechend hoch werden die Arbeitsagenturen die Latten hängen. Antragsfehler, die nach der alten Regelung lediglich den Hinweis mit der Bitte um Nachbearbeitung zur Folge hatten, werden jetzt in den allermeisten Fällen mit der direkten Ablehnung beantwortet.
Ein besonders wunder Punkt für Antragsteller wird in Zukunft der Businessplan sein, den angehende Selbständige vollständig beim Amt einreichen müssen. Denn er bietet das höchste Fehlerpotential und somit das wichtigste Ausschlusskriterium. Aber worauf achten die Ämter besonders, und welche Fehler bedeuten das sofortige Aus? Hier die ersten zwei der wichtigsten Elemente eines "arbeitsamttauglichen" Businessplans:
Platz 5: Die äußere Form
Wie bei jedem Businessplan sollte auch der für die Arbeitsagentur auf den ersten Blick Sympathien einheimsen. Und dies geschieht, entgegen der Meinung vieler Gründer, nicht durch eine aufwendige Aufmachung oder zahlreiche Bilder - im Gegenteil! Zurückhaltung bei der grafischen Gestaltung ist angebracht, schließlich handelt es sich beim Businessplan um ein offizielles Dokument. Erlaubt sind die Einbindung des (zukünftigen) Firmenlogos, Unterstreichungen sowie Schrägschrift, in Maßen unterschiedliche Schriftgrößen sowie dezente grafische Elemente wie Trennlinien zur Absetzung von Kopf- bzw. Fußzeilen. Bilder sind in Businessplänen nie zu dekorativen Zwecken, sondern ausschließlich zur Illustration relevanter Inhalte erlaubt, so z.B. kann ein Foto des zukünftigen Firmengeländes hilfreich sein. Außerdem sind saubere Formatierung und Gestaltung ein Muss: Halten Sie einheitliche Abstände zwischen Überschriften und Fließtext ein und nutzen Sie bei Aufzählungen und Listen die entsprechende Funktion in Word, um saubere Blocksätze zu erhalten. Scheuen Sie sich nicht, bei Problemen mit Ihrem Schreibprogramm in Businessplan- oder anderen Foren nachzufragen oder googlen Sie - Sie sind mit Sicherheit nicht der/die erste mit Ihrer Frage!
Platz 4: Marktanalyse
Einer der schwierigsten und gleichzeitig wichtigsten Teile eines Businessplans ist die Markt- und Konkurrenzanalyse - und das wissen auch die Begutachter der Arbeitsämter sehr genau. Sie kennen die örtliche Infrastruktur aus Erfahrungen mit früheren Antragstellern und wissen, dass aus dem zehnten Nagelstudio in der dörflichen Innenstadt nur ein Fiasko werden kann. Hier gibt es also nur zwei Möglichkeiten. Entweder Sie haben eine absolut neuartige und einzigartige Geschäftsidee, deren Alleinstellungsmerkmal so stark ist, dass keine Konkurrenz besteht - in diesem Fall benötigen Sie nur noch Material, das die Nachfrage an Ihrem Produkt belegt - dies können eigene Umfragen, statistische Werte aus Datenbanken oder Fallbeispiele ähnlicher Gründungen sein- oder Sie ziehen einen Profi zu Rate, der eine professionelle Standortanalyse vornimmt und Ihre Markt- und Konkurrenzsituation für Sie realistisch einschätzt. Eine Gratis-Vermittlung zu akkreditierten Fachberatern mit kostenlosem Erstgespräch sowie ein kostenloses Tool zur Erstellung eines Businessplan-Grundgerüstes finden Sie unter http://www.businessplan-experte.de.
Lesen Sie im zweiten Teil auf http://www.businessplan-experte.de , wie Gliederung, Vorlagen und der Finanzierungsteil Einfluss auf Ihren Erfolg beim GZ-Antrag nehmen!
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