Ohoven: Mindestlohn bei Zeitarbeit nach einem Jahr überprüfen
22.02.2011 / ID: 4393
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
(ddp direct) Berlin Zum Ergebnis im Vermittlungsausschuss erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven:
Der Mittelstand kann mit dem im Vermittlungsausschuss vereinbarten Kompromiss leben. Eine generelle Gültigkeit der Equal Pay-Richtlinie hätte die Zeitarbeit in Deutschland erheblich verteuert und die Flexibilität der Klein- und Mittelbetriebe beeinträchtigt.
Der Mindestlohn darf jedoch kein Einstieg in eine generelle politische Steuerung des Arbeitsmarktes sein. Wir schlagen deshalb vor, die Mindestlohn-Regelung zunächst auf ein Jahr zu befristen. Danach sollte die Wirkung von Mindestlöhnen auf das Arbeitsplatzangebot im Niedriglohnbereich im Rahmen einer Studie evaluiert werden.
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