Förderung von Innovation und Investition - eine Aspekt zur Erlangung des wirtschaftlichen Erfolges
25.02.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 25. Februar 2011 (sg) - Dass zahlreiche Fördermittel von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen mit Zuschüssen bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beraterleistungen verfügbar sind, wissen nur die wenigsten. Ebenso wenig ist den meisten klar, dass eine Investitionszulage für betriebliche Investitionen im Bereich des verarbeitenden Gewerbes sowie bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes im Fördergebiet möglich ist. So haben Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes, die im Fördergebiet begünstigte Investitionen vornehmen, Anspruch auf die Investitionszulage. Kleine Unternehmen haben demnach die Möglichkeit im Rahmen von Innovationsmanagement beispielsweise mit staatlichen Innovationsgutscheinen wissenschaftliche Beratungen in Anspruch nehmen. Ausgegeben werden Innovationsgutscheine für Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Die Unternehmen sollen so an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und gleichzeitig für die Herausforderungen der Zukunft fit gemacht werden. Der Freistaat Bayern beispielsweise fördert das Innovationsmanagement und bezuschusst mit maximal 7.500 Euro pro Unternehmen bei einem 50prozentigen Fördersatz die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die Entwicklung neuer Ideen bis zur Anwendung. An erster Stelle geht es bei Innovationsgutscheinen als Bestandteil des Innovationsmanagements um den Abbau von Hemmschwellen, die es vor allem bei kleineren Unternehmen gegenüber wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt. Die Dauer des Programms beträgt vorerst drei Jahre und wird aus dem Haushalt mit sechs Millionen Euro unterstützt. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz bzw. einer Vorjahresbilanz von höchstens zehn Millionen Euro sind teilnahmeberechtigt. Ziel des Gesetzes zur Investitionszulage ist die Förderung von Erstinvestitionsvorhaben. Dabei sind die Anschaffung und Herstellung neuer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude die begünstigten Investitionen. Zu beachten ist hierbei, dass die Investitionszulagen von einem begünstigten Betrieb verwendet werden und die beweglichen Wirtschaftgüter und Gebäude zu einem Erstinvestitionsvorhaben gehören müssen. Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der produktionsnahen Dienstleistungen und des Beherbergungsgewerbes sind antragsberechtigt.
Das Internetportal http://www.foerder-abc.de bietet allen Interessierten Informationen und Hilfestellungen zum Thema Innovation und Investition. Hier werden wichtige Tipps zur Investitionszulage und Innovationsmanagement bereitgestellt. So können sich Unternehmer beispielsweise darüber informieren, welches die Fördergebiete sind, wo die Förderungen beantragt werden können oder was genau eigentlich gefördert wird.
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