Pressemitteilung von Jeanine Kulhava

Sind Sie eine Gründerpersönlichkeit?


05.03.2012 / ID: 50752
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Seit dem Inkrafttreten der Neuregelungen zum Gründungszuschuss herrscht bei Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit Unsicherheit. Gründer genauso wie Gründungs- und Unternehmensberater versuchen Taktiken zu entwickeln, um trotz Ermessensleistung eine möglichst hohe Erfolgswahrscheinlichkeit ihrer Anträge zu erreichen. Nachrichten von "Massenablehnungen" mit der Begründung einer zu guten Vermittelbarkeit von Antragstellern sorgen zusätzlich für Verwirrung: Muss man sich also erst als untauglich für den Arbeitsmarkt erweisen, um seine eigene Firma gründen zu dürfen?

In vielen Punkten erscheint die Vorgehensweise der Arbeitsagenturen zur Sondierung der wirklich erfolgsversprechenden Gründer undurchschaubar, wenn nicht sogar willkürlich, und dementsprechend tun sich die Betroffenen mit klaren Erfolgsstrategien schwer. Wer will schon voraussehen, worauf die von den Agenturen eingesetzten externen Prüfer besonderen Wert legen, also welcher Grad der Qualifizierung als ausreichend angesehen wird, welche Punkte des Businessplans besonders wichtig sind und wie viele erfolglose Bewerbungen man im Vorfeld geschrieben haben muss? Idealerweise sollte ein gut vorbereiteter und fähiger Gründer die Prüfungsrituale guten Mutes über sich ergehen lassen können: Wer "das Zeug" dazu hat, sollte den Zuschuss schließlich laut Gesetzestext auf jeden Fall erhalten. Aber wie wird entschieden, wer dieses "Zeug" hat?

Denn neben dem subjektiven Eindruck, den der Gründer im Gespräch macht, der Qualität seines Businessplans und den Kenntnissen und fachlichen Fähigkeiten, die ihn auszeichnen, spielt für den Gründungserfolg noch eine weitere, entscheidende Komponente eine wichtige Rolle: Nämlich das Vorhandensein wichtiger persönlicher "Gründereigenschaften". Deshalb müssen Gründungszuschuss-Anwärter neuerdings in einem eigens entwickelten psychologischen Test (F-DUP-Test) beweisen, dass sie charakterlich für eine berufliche Selbständigkeit geeignet sind.

"Der F-DUP Test ist natürlich nicht das einzige Instrument, mit dem die Arbeitsagenturen "filtern". Aber beispielsweise in Fällen, wo die Entscheidung sozusagen auf der Kippe steht, könnte der Gründertest den Ausschlag für oder gegen den Zuschuss geben. Und nicht zuletzt gibt der Test auch dem Gründer selbst die Möglichkeit zur realistischen Selbsteinschätzung", erklärt Andreas Schilling, Geschäftsführer des Gründerportals für Arbeitslose (www.alg-zuschuss.de) die Funktionen des Tests. "Es empfiehlt sich also unbedingt schon im Rahmen der Gründungsvorbereitung einen solchen Test durchzuführen und selbstkritisch zu überprüfen, ob das Gründungsvorhaben auf einem festen persönlichen Fundament steht."

Andreas Schilling und sein Team haben den Gründertest aus Sicht des Antragstellers durchleuchtet und bieten Gründungswilligen die Möglichkeit, die Fragen des FDUP-Tests schon vor der entscheidenden Sitzung mit dem Arbeitsamt in einem Testlauf zu beantworten. Der gesamte Test sowie ausführliches und exklusives Informationsmaterial zu seiner Funktionsweise und dem Prüfungsverfahren der Arbeitsämter finden Interessierte im neue aufgelegten eBook "Erfolgreich Gründungszuschuss und Einstiegsgeld beantragen" unter http://www.alg-zuschuss.de/gruendungszuschuss-einstiegsgeld.html.

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