Steueränderungen 2012: Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einfacher und eindeutiger
23.04.2012 / ID: 57641
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Essen, 23. April 2012***** Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-.partner.de/steuerberatung/index.html), weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab den vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam:
Umsatzsteuer-Ausfuhrlieferungen
Anpassung der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen durch den liefernden Unternehmer oder den Abnehmer in das Drittlandgebiet an die seit 01.07.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wird durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt. In Deutschland steht dafür das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung.
Inkrafttreten: 01.01.2012
Umsatzsteuer, innergemeinschaftliche Lieferungen
Schaffung einfacher und eindeutiger Nachweisregelungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Umwandlung der Soll-Vorschriften in Muss-Bestimmungen, generell hat der Unternehmer anhand der in der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung vorgegebenen Belege die erforderlichen Nachweise zu führen.
Inkrafttreten: 01.01.2012
Umsatzsteuer, Istbesteuerung
Dauerhafte Einführung der Umsatzgrenze von 500.000,00 EUR für die Istbesteuerung über den 31.12.2011 hinaus. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten dadurch mehr Planungssicherheit und sie werden durch Liquiditätsvorteile entlastet, indem die Umsatzsteuer erst mit Zahlung ihres Kunden ans Finanzamt abzuführen ist, die Vorsteuer aber - wie bei der Soll-Besteuerung - bereits mit Rechnungserhalt abziehbar bleibt.
Inkrafttreten: 01.01.2012
E-Bilanz
Grundsätzlich sind die Inhalte der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung erstmals für das Kalenderjahr 2012 durch Datenfernübertragung zu übermitteln, bei dem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr für das Wirtschaftsjahr 2012/2013.
Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Bilanz wurde jedoch erneut um ein Jahr verschoben. Unternehmen dürfen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2012 noch in Papierform abgeben, d.h. erst für das Jahr 2013 und damit in 2014 muss elektronisch übermittelt werden.
Inkrafttreten: 01.01.2013
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Zweigertstraße 28-30 45130 Essen
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