CS Euroreal Schadensersatz, Interessengemeinschaft der Anleger
21.05.2012 / ID: 61763
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Rien ne va plus. Nichts geht mehr. Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird aufgelöst. Die Wiedereröffnung unter Vorbehalt am 21.05.2012 scheiterte, da die flüssigen Mittel des Fonds in Höhe von 1,5 Mrd. Euro bei Weitem nicht ausreichten, um alle Verkaufsaufträge der Anleger zu bedienen. Während der zweijährigen Schließung des offenen Immobilienfonds konnten die Anleger keine Anteile an die Credit Suisse zurückgeben.
Die Anleger hatten zuvor die Möglichkeit und Verpflichtung, durch die Wahl zwischen dem Verkaufen und dem Halten der Anteile des CS Euroreal die Zukunft des Fonds zu entscheiden. Da die Testöffnung misslungen ist, wurde - wie zuvor angekündigt - keine Verkaufsorder bedient und der CS Euroreal wird aufgelöst. Damit wird ein weiteres Flaggschiff der Branche aufgelöst, nachdem bereits 14 Tage zuvor den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest ebenfalls nach einem Probehandelstag endgültig schließen musste.
Abwicklung wird laut einer Mitteilung der Credit Suisse vom 21.05.2012 fünf Jahre dauern. Die Abwicklung des CS Euroreal soll folgendermaßen ablaufen: Die 98 Fondsimmobilien sollen bis ins Jahr 2017 veräußert werden. Die Erlöse aus diesen Verkäufen werden halbjährlich an die Anleger ausgekehrt. Die Höhe dieser Ausschüttungen bemisst sich daran, wie erfolgreich das Immobilien des CS Euroreal verkauft werden können. Insgesamt verfügt der offene Immobilienfonds über Objekte im Wert von über 6 Mrd. Euro.
Anleger, die eine Alternative zur langjährigen Abwicklung suchen, sollten sich der Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal anschließen. Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll und Kollegen hat reichlich Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problematiken. Die Kanzlei reichte bereits Klagen für Anleger, die in offene Immobilienfonds investierten, bei Gericht ein, da in nahezu allen der Kanzlei vorliegenden Fällen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bestehen.
Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal
Die Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat viel Erfahrung mit offenen Immobilienfonds wie dem CS Euroreal und deren speziellen Problemen. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Anleger des CS Euroreal, für die bereits erste Schadensersatzklagen eingereicht wurden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll gründet eine Interessengemeinschaft für Anleger des CS Euroreal. Je mehr Anleger sich der Interessengemeinschaft anschließen, desto effektiver können die Interessen der Anleger gebündelt werden.
Weiterlesen unter:
CS Euroreal Interessengemeinschaft (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelle-faelle/cs-euroreal-der-credit-suisse-ist-geschlossen-anspruch-auf-schadensersatz-klage-sinnvoll)
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