Auch als Franchisenehmer voll auf staatliche Förderung setzen
24.03.2011
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Görlitz, 24. März 2011 (sg) - Vor der Gründung als Franchisenehmer empfiehlt es sich in einer Vorgründungsberatung herauszufinden, ob man überhaupt in dieses Modell der Selbständigkeit passt oder ob eine Einzelgründung der geeignetere Weg ist. Diese Vorgründungsberatung wird von den meisten Bundesländern und Ämtern vor Ort sowie RKW-Landesverbänden und Förderbanken zwischen 70 und 100 % bezuschusst. Ist der Entschluss gefallen, kann man sich nun der Kapitalbeschaffung zuwenden. Die erste Anlaufstelle für Franchisenehmer zur staatlichen Förderung ist die KfW Mittelstandsbank. Es gibt verschiedene Programme, auf die Franchisenehmer zurückgreifen können. An erster Stelle bietet sich das Programm Gründercoaching Deutschland an. Den anfänglichen Schwierigkeiten kann der Existenzgründer in der Franchisebranche durch eine qualifizierte Beratung begegnen, die ihn bei den ersten Schritten als Franchisenehmer begleitet und ihn optimal auf die Zukunft vorbereitet. Die Kosten für eine solche qualifizierte Beratung kann durch das Gründercoaching Deutschland Programm gefördert werden. In den neuen Bundesländern liegt der Zuschuss bei 75% und in den alten Bundesländern bei 50% der Kosten. Besonders attraktiv gestaltet sich der Zuschuss für Franchisenehmer aus der Arbeitslosigkeit heraus, denn in diesem Fall werden bundesweit bis zu 90% der Kosten bezuschusst. Um das im Franchise zum Teil sehr hohe Startkapital zu generieren, empfiehlt es sich ebenfalls an die KfW zu wenden. Mit den Programmen Unternehmerkapital - ERP-Kapital für Gründung und KfW-StartGeld stehen zwei Möglichkeiten für den Franchisenehmer zur Verfügung. Allerdings müssen zusätzlich zur fachlichen Qualifikation einige Voraussetzungen zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber geregelt sein. Im Franchisevertrag muss die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit des Franchisenehmers gewährleistet sein. Der Vertrag darf kein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthalten, außer er enthält eine Vertragslaufzeit mit Verlängerungsoptionen für mindestens 10 Jahre. Sind diese Kriterien erfüllt, erhält man mit dem KfW-StartGeld bis zu 100 % des Fremdkapitalbedarfs mit dem Höchstwert von 50.000 EUR, wovon maximal 20.000 EUR für Betriebsmittel genutzt werden können. Die ersten beiden Jahre können nach Vereinbarung tilgungsfrei bleiben und bieten so genug unternehmerische Flexibilität für den Franchisenehmer. Das Programm ERP-Kapital für Gründung setzt eine Eigenkapitalbeteiligung des Gründers voraus. Der Eigenkapitalanteil richtet sich nach dem Standort der Gründung. In den alten Bundesländern muss dieser mindestens 15 % und in den neuen Ländern und Berlin mindestens 10 % des Gesamtkapitalbedarfs betragen. Der Höchstbetrag des gewährten Nachrangdarlehens liegt bei 500.000 EUR und die ersten 7 Jahre sind tilgungsfrei.
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