Vorsicht im Haushalt
23.10.2012 / ID: 84844
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Frankfurt, den 23. Oktober 2012. Straßenverkehr ist gefährlich - das weiß jedes Kind. Doch tatsächlich passieren deutlich mehr Unfälle in den eigenen vier Wänden, nämlich circa drei Millionen im Jahr (Quelle: Statistisches Bundesamt). Eine Gefahr, die häufig unterschätzt wird. Die Schweizer Versicherung Helvetia (http://www.helvetia.de) hat wichtige Informationen zum Schaden- und Unfallschutz im eigenen Heim zusammengestellt.
Stürze zählen zu den häufigsten Unfall-Ursachen im Haushalt. Beim Glühbirne wechseln mal eben auf eine Kiste gestiegen oder beim Gardinen aufhängen die Balance auf der Leiter verloren - schon ist es passiert. Gerade bei älteren Menschen können Stürze erhebliche Folgen nach sich ziehen. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt in solchen Fällen nicht. Daher empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug gewählt ist. Für unter 40-Jährige sollte diese beim fünf- bis sechsfachen des Jahresbruttogehalts liegen. Bei Älteren beim drei- bis vierfachen.
Gerade Selbstständige sollten zudem darauf achten, dass ihre Versicherung ein sogenanntes "Tagegeld" zahlt. Dies federt den Verdienstausfall ab, wenn (vorübergehend) kein Geld verdient werden kann. Manche Versicherer - dazu gehört auch die Helvetia - bieten außerdem sogenannte "Assistance-Leistungen". Darunter versteht man u.a. das Bereitstellen einer Haushaltshilfe, Menü-, oder Wäscheservice als auch Fahrdienste zu Ärzten oder Behörden. Also Hilfeleistungen, die der Versicherte aufgrund eines Unfalls nicht selbst erledigen kann.
Eine der häufigsten Schaden-Ursachen im Haushalt sind Brände. Diese entstehen typischerweise durch vergessene Töpfe und Pfannen auf dem Herd oder Kerzen, die unbeaufsichtigt brennen. In beiden Fällen handelt es sich um sogenannte grobe Fahrlässigkeit, die viele Versicherer in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen. Beim Abschluss einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung empfiehlt es sich daher, auf die Versicherungsdetails zu achten und einen Anbieter zu wählen, der auch bei grober Fahrlässigkeit zahlt, so die Helvetia.
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Diese Presse-Information finden Sie auch auf der Homepage http://www.helvetia.de (http://www.helvetia.de).
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