Sichere Schweizer Konten trotz Doppelbesteuerungsabkommen
22.11.2012
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen
Das Steuerabkommen, das zwischen der Schweiz und Deutschland abgeschlossen werden soll, wird ab Januar 2013 gültig sein und dient ganz allgemein dazu, Steuerhintergehungen durch Schweizer Schwarzgeldkonten zu unterbinden. Das Abkommen ist als Doppelbesteuerungsabkommen (http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2012-06-23-DBA-Schweiz-fliegendes-personal.html) zu bezeichnen. Unter Berücksichtigung aller folgenden Aspekte bleibt das Schweizer Konto sicher für deutsche Geldanleger.
Der Sinn dieses Abkommens soll sein, dass künftig sowohl alte Guthaben von Deutschen in der Schweiz zu versteuern sind als auch solche Gelder, die dort neu angelegt wurden.
Deutschlands Bundesregierung möchte auf diese Weise mehr als zehn Milliarden Euro an zusätzlichen Steuergeldern einnehmen.
Das Steuerabkommen wird vorsehen, dass Deutsche Bürger mit Vermögen in der Schweiz künftig grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten wählen können, um sich nicht der Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Zum einen kann die Schweiz das Vermögen mit einer pauschal bemessenen Steuer belegen und danach diese Zahlungen zusammen mit anonymisierten Informationen der zugehörigen Person an Deutschland weitergeben, zum anderen hat der Kontoeigner auch die Wahl, der Vermittlung persönlicher Daten an die Bundesrepublik zuzustimmen, was dann dort einer Selbstanzeige gleichkäme und zur (Nach-) Versteuerung nach deutschem Recht führen würde.
Auf Verkaufsgewinne, Zinserträge und Dividenden sollen insgesamt um die 26,4 Prozent Steuern aufgeschlagen werden, die sich aus einer Abgeltungssteuer und einem Solidaritätszuschlag zusammensetzen.
Dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland, das ab Anfang 2013 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, dass die Einstufung als Grenzgänger erst dann entfällt, wenn der Betroffene innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 60 Tage lang in der Schweiz verbleibt. Dem Doppelbesteuerungsabkommen zufolge muss diese Person dann die im entsprechenden Kanton übliche Steuer entrichten und darf in der BRD nicht erneut steuerlich belastet werden.
Wie eröffnet man ein Schweizer Konto, wenn man das Doppelbesteuerungsabkommen (http://www.euro-krise.com/steueroptimierung/) berücksichtigt?
Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb der Schweiz haben, können dennoch in der Schweiz ein Konto eröffnen. Dabei bleibt das Schweizer Konto sicher in Bezug auf übermäßigen Steuerverlust, sofern obige Richtlinien eingehalten werden. Hierbei überprüft die Schweizer Bank die Identität des Kunden anhand von Ausweiskopien, die Echtheitsbescheinigungen beinhalten müssen. Die Wahl der geeigneten Bank ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, zum Beispiel davon, wie hoch die dort zu deponierende Geldanlage sein wird. Es ist hierbei bei allen Banken das Schweizer Konto sicher, so wie Schweizer Konten stets schon vor dem Abkommen die Interessen der Geldanleger gewahrt haben.
Schweizer Banken erheben allerdings eine Mindesteinlage für Kunden mit Wohnsitz im Ausland. Die Höhe der Einlage kann variieren, sollte aber möglichst 50000 CHF betragen. Der Anleger ist damit auf der sicheren Seite, um anfallende Gebühren gleich mit beglichen zu haben.
Banken können zusätzlich Nachweise erbitten, die die Herkunft der anzulegenden Geldern belegen.
Die Eröffnung eines Kontos bei einer der Schweizer Banken dauert üblicherweise nicht länger als maximal 7 Tage. Danach ist das Schweizer Konto sicher gegen unbefugte Weitergaben persönlicher Daten und stellt somit weiterhin eine attraktive Geldanlagemöglichkeit dar.
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