Pressemitteilung von Dr. Ralf Stoll

WGF Interessengemeinschaft der Anleger will zusätzliche Kontrolle im Insolvenzverfahren


21.12.2012 / ID: 94731
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

Anlegern, die in WGF Finanzprodukte investierten, stehen im kommenden Insolvenzverfahren Rechte zu. Interessengemeinschaft will Einfluss auf Insolvenzverfahren nehmen, um mehr Kontrolle zu erreichen.

Wie geht es jetzt weiter? Ist mein Geld weg? Es ist vor allem diese Frage, die die Anleger der WGF Hypothekenanleihen und WGF Genussscheine in der Vorweihnachtszeit beschäftigen. Die Insolvenzanmeldung lässt viele Anleger ratlos zurück. Doch so viele Fragen auch momentan noch offen sind - die Anleger sollte jetzt kühlen Kopf bewahren. Für die Anleger kommt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die Anmeldung der Forderungen an erster Stelle, denn nur dann werden diese in das Verfahren einbezogen.


Im Insolvenzverfahren sind die Anleger nicht rechtelos - sie sind Gläubiger der WGF AG und können die Rechte geltend machen, die ihnen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zustehen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft, deren Ziel es ist, mehr Kontrolle und Transparenz für die Anleger im Insolvenzverfahren zu erreichen. Ein Ansatzpunkt ist ein Gläubigerausschuss.


Ein Gläubigerausschuss ist laut Insolvenzordnung berufen, die Abwicklung der Insolvenz im Interesse der Gläubiger (bzw. Anleger) zu überwachen und zu kontrollieren (§ 69 der Insolvenzordnung). Damit einem entsprechenden Vorhaben Erfolg beschieden ist, sollten möglichst viele Anleger gemeinsam und konzentriert vorgehen, was das Ziel der Interessengemeinschaft ist. Es haben sich bereits über 200 Anleger der WGF Anleihen und WGF Genussscheine an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen gewandt.


Weitere Haftungsgegner überprüfen


In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegen, die Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken, Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler passierten - was in der Praxis häufig geschieht - bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben.


Weitere Informationen:

WGF Interessengemeinschaft (http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/wgf-ag-insolvenz-interessengemeinschaft)
WGF Insolvenz Interessengemeinschaft Anleger WGF Anleihe WGF Genussschein Genussrecht Hypothekenanleihe Gläubigerversammlung Gläubigerausschuss Schadensersatz Bank Beratung

http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr

Pressekontakt
http://www.dr-stoll-kollegen.de
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 3 77933 Lahr


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Dr. Ralf Stoll
Weitere Artikel in dieser Kategorie
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 15
PM gesamt: 425.880
PM aufgerufen: 72.228.782