Künstliche Intelligenz und Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle
23.07.2025 / ID: 430956
Unternehmen, Wirtschaft & Finanzen

1. Neue digitale Berufsbilder und hybride Tätigkeitsformen
Ob Influencer, Streamer, Podcaster oder Betreiber KI-basierter Dienste - die Grenzen zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit, privatem und betrieblichen Handeln, sowie zwischen Urheber und technischer Instanz verschwimmen zunehmend. Hinzu kommt: Viele dieser Tätigkeiten werden grenzüberschreitend und online ausgeübt, was die Zuordnung zur nationalen Steuerhoheit zusätzlich erschwert.
Beispiele für digitale Geschäftsmodelle mit KI-Bezug:
-Monetarisierte YouTube-Kanäle mit KI-generierten Videos
-Newsletter oder E-Books, die mit Hilfe von KI geschrieben wurden
-Automatisierte Online-Shops, deren Produktbeschreibungen durch Sprachmodelle erstellt werden
-Influencer, die KI für Bildbearbeitung, Storytelling oder Avatar-Erstellung nutzen
2. Einkunftsqualifikation: Gewerbebetrieb oder freiberuflich?
Für die steuerliche Einordnung ist entscheidend, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit gemäß § 18 EStG handelt - etwa bei künstlerischen, schriftstellerischen oder journalistischen Leistungen - oder ob eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG vorliegt. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:
-Kreative Eigenleistung vs. technische Automatisierung
-Persönliche Prägung der Inhalte (z.B. Meinungsbildung, individueller Stil)
-Nutzung von KI als Werkzeug oder als vollautomatisierter Inhaltsersteller
Je mehr eine Tätigkeit durch KI automatisiert wird (z.B. Massenproduktion von SEO-Texten durch GPT-Modelle), desto eher wird das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit annehmen. Dies kann Auswirkungen auf die Gewerbesteuerpflicht sowie auf die Buchführungspflichten haben.
3. Umsatzsteuerliche Fragestellungen
Auch im Umsatzsteuerrecht ergeben sich neue Problemfelder:
-Leistungsempfängerprinzip (§ 3a UStG): Digitale Leistungen an Kunden im EU- oder Drittland sind umsatzsteuerlich unterschiedlich zu behandeln.
-Ort der Leistungserbringung bei rein digitalen Produkten wie E-Books, Online-Kursen oder KI-generierten Grafiken ist oftmals unklar.
-Reverse-Charge-Verfahren bei ausländischen Plattformen oder Auftraggebern muss beachtet werden.
Zudem gilt: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen gegen Entgelt bereitstellt - auch über Plattformen wie Etsy, Gumroad oder Patreon - muss ab bestimmten Schwellenwerten (aktuell 22.000 EUR im Vorjahr, 50.000 EUR im laufenden Jahr) umsatzsteuerlich registriert sein.
4. Nutzung von KI in der steuerlichen Beratungspraxis
Nicht nur Unternehmer, auch Steuerberater setzen zunehmend KI-gestützte Tools ein - sei es zur automatisierten Buchführung, zur Dokumentation oder zur Erstellung von Standardtexten für Steuerbescheide. Hier stellt sich die Frage: Wo endet das Hilfsmittel, wo beginnt haftungsrelevante Steuerberatung durch Software?
Die Finanzverwaltung könnte künftig - ähnlich wie bei Tax Compliance Systemen - verlangen, dass bei Einsatz von KI eine interne Verfahrensdokumentation zur Nutzung und Überwachung vorliegt.
5. Internationale Aspekte und Plattformbesteuerung
Grenzüberschreitend tätige digitale Unternehmer - etwa mit Kunden oder Auftraggebern im Ausland - müssen nicht nur Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beachten, sondern auch die neuen Vorschriften zur Plattformbesteuerung (DAC7 / PStTG). Plattformen sind verpflichtet, Informationen zu Verkäufen und Einnahmen ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu übermitteln. Dies betrifft auch digitale Anbieter wie Kursplattformen, KI-Content-Marktplätze oder Freelancerbörsen.
Fazit: Steuerliche Klarheit ist entscheidend
Künstliche Intelligenz verändert nicht nur Geschäftsmodelle, sondern auch die steuerliche Einordnung von Einkommen. Für Unternehmer, die KI als Werkzeug oder Geschäftsgrundlage nutzen, ist eine sorgfältige steuerliche Analyse unerlässlich - nicht zuletzt, um die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit sowie nationale vs. internationale Steuerpflicht sauber vorzunehmen.
Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Steuerberater kann helfen, Fallstricke zu vermeiden und eine steuerlich vorteilhafte Struktur zu schaffen.
(Bildquelle: iStock-1435014643)
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