Rauchverbot: Vielerorts darf nur noch draußen geraucht werden
14.10.2013
Vereine & Verbände
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) schreibt seit dem 01.09.2007 ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Räumen vor. Die Bundesländer haben seitdem eigene Gesetze und Verordnungen erlassen, wodurch es teilweise zu höchst unterschiedlichen Regelungen kommt. Um sich als Organisator von öffentlichen Veranstaltungen vor hohen Bußgeldern zu schützen, ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu kennen.
Während beispielsweise im Saarland, in Bayern und Nordrhein-Westfalen in Festzelten striktes Rauchverbot herrscht, haben andere Bundesländer Ausnahmeregelungen für temporäre Festzelte (max.14-21 Tage am Stück) getroffen. Hier darf in Bier-, Wein- und Festzelten weiterhin geraucht werden.
Das sogenannte "Einraum- bzw. Eckkneipen-Privileg" besagt, dass Einraum-Gaststätten, die bis zu 75m2 groß sind und Jugendlichen unter 18 Jahren keinen Zutritt gewähren, zum Raucherlokal erklärt werden können. So darf überall, außer in Bayern und im Saarland, in kleinen Raucherlokalen geraucht werden.
Unter welchen Umständen Raucherräume eingerichtet werden dürfen, welche Rechtsfolgen bei Verstößen gegen das BNichtrSchG greifen und viele weiterführende Informationen zu allen Bereichen einer öffentlichen Veranstaltung können im Praxishandbuch "Öf-fentliche Veranstaltungen - Praxisratgeber für Genehmigungsbehörden, Sicherheitsverantwortliche und Veranstalter" der Forum Verlag Herkert GmbH nachgeschlagen werden.
Der praxisorientierte Aufbau bietet Rechtssicherheit und verrät, wie man sich bei öffentlichen Veranstaltungen wirksam gegen Schadensersatzansprüche, Klagen und Betriebsverbote schützen kann. Schritt für Schritt wird der Weg vom Antragsverfahren über die Genehmigung bis hin zur Veranstaltung erläutert. Für sämtliche Bereiche stehen direkt einsetzbare Mustervorlagen, Checklisten sowie Rechtsverordnungen auf der Service-Homepage zur Verfügung.
Weitere Informationen unter: http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/ordnungsrecht/oeffentliche-veranstaltungen-praxisratgeber-fuer-genehmigungsbehoerden-sicherheitsverantwortliche-und-veranstalter.html
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