Pressemitteilung von Gabriele Angermann

Spartipp vom BSW-Partner Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.:


Vereine & Verbände

In vielen Tausend deutschen Haushalten wird derzeit die Steuererklärung gemacht. "Vergessen Sie dabei nicht Ihre Aufwendungen für Ihre Mitgliedschaft oder Mitarbeit in Gewerkschaften und Berufsverbänden", erinnert Thomas Nägel, Finanzexperte bei BSW Der BonusClub (http://www.bsw.de) . Nach Angaben des BSW-Partners Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) lassen sich diese in der Regel als Werbungskosten bei der Haupttätigkeit absetzen. So können Aufnahmegelder, Pflichtbeiträge und Spenden sowie Zahlungen für konkrete Leistungen wie etwa eine Rechtsberatung steuerlich geltend gemacht werden - der Nachweis per Zahlungsbeleg vorausgesetzt.

Auch Reisekosten für die Teilnahme an Sitzungen und Tagungen sind nach Angaben der Lohi in vielen Fällen als Werbungskosten steuerlich absetzbar. "Wichtig ist, dass die Aktivitäten im Rahmen der Aufwendungen, in einem engen Zusammenhang mit der eigenen Berufstätigkeit stehen", erklärt Gudrun Steinbach, Vorstand der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.). Die Anerkennung von Ausgaben, die in erster Linie dem Verband oder der Gewerkschaft an sich dienen oder auch einem berufsgruppenfremden Verband könnten vom Finanzamt verweigert werden.

Arbeitet der Steuerpflichtige ehrenamtlich in einer Gewerkschaft oder in einem Berufsverband mit und erhält Aufwandsentschädigungen, so müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden. Die Ehrenamtspauschale ist nicht anwendbar. Sind die gezahlten Vergütungen an ehrenamtliche Mitarbeiter jedoch nur unwesentlich höher als die tatsächlichen Kosten, geht das Bundesministerium der Finanzen (Schreiben vom 13.03.1996) davon aus, dass keine "Einkunftserzielungsabsicht" besteht. Es kommt daher in der Regel zu keiner Versteuerung der Aufwandsentschädigung.
Streikgelder und Aussperrungsunterstützungen, die die Gewerkschaft zahlt, gehören übrigens nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Sie sind deshalb einkommensteuerfrei und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Hintergrundinformation
Die Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in mehr als 350 Beratungsstellen im gesamten Bundesgebiet aktiv. Mit mehr als 550.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft nach § 4 Nr. 11 StBerG zeigen wir Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

http://www.bsw.de
BSW. Der BonusClub
Mainstraße 5 95444 Bayreuth

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