Pressemitteilung von Michael Märzheuser/ Lutz Korndörfer

Führungskräfte warnen vor Qualitätsverlust in Aufsichtsräten


Vereine & Verbände

Essen, 30.Juni 2011 - Jüngsten Vorschlägen aus dem Umfeld der EU-Kommission für eine Veränderung der deutschen Mitbestimmungslandschaft stehen Führungskräfte hierzulande sehr skeptisch gegenüber. Nach Einschätzung ihres Berufsverbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK) zielen die Vorschläge dahin, das gesetzlich abgesicherte Mandat der Leitenden Angestellten in den Aufsichtsräten zu opfern, was zu einem erheblichen Qualitätsverlust in diesen Gremien führen würde.

Daher warnen Deutschlands Führungskräfte vor unangemessenen Eingriffen in die deutsche Arbeitsrechts- und Mitbestimmungskultur angesichts von Forderungen einer EU-Expertengruppe, die jetzt bekannt geworden ist. Eine von der EU-Kommission eingesetzte sogenannte Reflection Group greift die bestehenden Mitbestimmungsregeln in Deutschland mit dem Vorwurf an, Mitarbeiter in ausländischen Beteiligungsgesellschaften deutscher Unternehmen könnten bei Aufsichtsratswahlen an der Wahl nicht teilnehmen und auch nicht in den Aufsichtsrat gewählt werden. Prof. Theodor Baums, Mitglied dieser Gruppe und zugleich Mitglied in der deutschen Corporate Governance Kommission schlägt vor, einfach die Mitbestimmungsregeln der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) auch auf die Mitbestimmung in Aktiengesellschaften und GmbHs anzuwenden.

Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK) rät dringend davon ab, solche Überlegungen in die Praxis umzusetzen. "Wir reden weltweit von einer Professionalisierung der Arbeit in den Aufsichts- und Verwaltungsräten und haben in Deutschland den großen Vorteil, dass zumindest in größeren Unternehmen zwingend ein Mandat im Aufsichtsrat an einen Leitenden Angestellten gehen muss. In einer Europäischen Aktiengesellschaft ist das aber nicht der Fall. Wendet man also die Mitbestimmungsregeln der SE auf deutsche Aufsichtsräte an, verlieren diese mit dem Leitenden Angestellten einen der wichtigsten Know-how-Träger in diesem Gremium", erläutert DFK-Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Goldschmidt die Problematik dieses Vorschlags. Die Praxis zeige, dass in allen Fällen der Umwandlung von Unternehmen in eine Europäische Aktiengesellschaft der Leitende Angestellte sein Mandat im Aufsichtsrat verloren habe, so der DFK-Geschäftsführer weiter. Goldschmidt stellt klar: "Wer jetzt diesen Systemfehler der SE auch noch in die deutsche Mitbestimmung übertragen will, konterkariert damit das richtige Anliegen einer weiteren Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. Gerade Leitende Angestellte stehen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung nicht nur für die Überwachungsaufgabe im Aufsichtsrat, sondern vielmehr auch für die immer wichtiger werdende strategische Begleitung der Unternehmenstätigkeit. Die Botschaft an die EU und die deutsche Politik kann daher nur lauten: Hände weg von der deutschen Mitbestimmung."

Der Führungskräfteverband fordert die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsräten ebenso wie die Anteilseigner auf, im gemeinsamen Interesse an erfolgreicher Aufsichtsratsarbeit das Mandat der Leitenden Angestellten in den Aufsichtsräten zu sichern. Dadurch müssten die ausländischen Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden. Diese könnten auf der Arbeitnehmerbank einen eigenen Platz erhalten oder in Beiräten repräsentiert sein.

Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE Mitbestimmung Aufsichtrat Leitender Angestellter Arbeitsrecht

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DIE FÜHRUNGSKRÄFTE
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