EU-Grünbuch Corporate Governance: Deutsche Führungskräfte wollen stärkere Aufsichtsräte
26.07.2011
Vereine & Verbände
Essen, 26. Juli 2011 - Im Rahmen des EU-Konsultationsverfahrens "Grünbuch Europäischer Corporate Governance-Rahmen" empfiehlt der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK) der EU-Kommission, die Aufsichts- und Verwaltungsräte europäischer Unternehmen zu stärken. Hohe Qualitätsstandards müssten dazu europaweit umgesetzt werden. Wettbewerbsverzerrungen aufgrund niedriger Corporate Governance-Anforderungen in einzelnen Mitgliedsländern dürfe es künftig nicht mehr geben.
Klare Aufgabentrennung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Für eine optimierte Corporate Governance ist nach Auffassung des Führungskräfteverbandes unter anderem eine klare Trennung der Aufgabenbereiche von Aufsichtsrat und Vorstand Grundvoraussetzung. Auch wenn verschiedentlich anderes diskutiert wird, raten DIE FÜHRUNGSKRÄFTE der EU-Kommission dringend davon ab, solchen Überlegungen zu folgen. "Während der Vorstand das operative Geschäft zu steuern und zu verantworten hat, liegen die Aufgaben des Aufsichtsrats in der Überwachung des Vorstands und inzwischen immer stärker in der Beratung des Vorstands, insbesondere durch die Einbindung in die Entwicklung der Unternehmensstrategie", heißt es in der Stellungnahme des Verbandes für die Kommission. Nur bei einer sauberen und klar definierten Trennung der Funktionen sei eine eindeutige Verantwortungszuweisung möglich. Bei einer Vermischung von Aufgabenbereichen bestehe immer die Gefahr, dass eine Exkulpation durch Hinweis auf eine Alternativverantwortlichkeit anderer Personen oder anderer Gremien versucht werde. Berechtigte Regressmöglichkeiten würden dadurch erschwert.
Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit
"Die Rolle des Aufsichtsrats ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Corporate Governance. Dem Aufsichtsrat kommt sowohl in strategischer Hinsicht aber auch in der Verantwortung gegenüber Anteilseignern und für den Firmenwert entscheidende Bedeutung zu. Zugleich ist der Aufsichtsrat der sozialen Marktwirtschaft verpflichtet und übernimmt damit Verantwortung für das Wohl des Unternehmens und seiner Mitarbeiter", erläutert Ulrich Goldschmidt, Hauptgeschäftsführer des Führungskräfteverbandes.
Die Arbeit in den Aufsichtsräten kann aber, und muss in vielen Fällen auch, noch deutlich besser werden, fordern DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK). "Die Aufgaben der Aufsichtsräte sind im Laufe der Zeit vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Wenn man diesen Anforderungen gerecht werden will, brauchen wir eine Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit und gezielte Qualifizierungsmaßnahmen für die Aufsichtsratsmitglieder", fordert Ulrich Goldschmidt. Betrachte man die unterschiedlichen Qualifikationen von Mitgliedern deutscher Aufsichtsräte, werde deutlich, wie wichtig Wissen und Erfahrung der Leitenden Angestellten für diese Gremien seien. Im Rahmen einer guten Corporate Governance sollten die Leitenden Angestellten und die übrigen Führungskräfte des mittleren Managements daher künftig noch eine deutlich stärkere Rolle spielen, so Goldschmidt weiter. "Mit ihrem Expertenwissen stehen die Leitenden Angestellten schon heute in den Aufsichtsräten deutscher Unternehmen und Konzerne für eine Professionalisierung und vielfach auch Internationalisierung. Als Arbeitnehmervertreter sind sie zum einen eine wichtige Kontrollinstanz für das unternehmerische Handeln des Vorstands und zugleich ein wesentlicher Ansprechpartner für die Anteilseigner im Aufsichtsrat. Die Führungskräfte in den Managementebenen unterhalb des Vorstands sind mit den grundlegenden Sachthemen vertraut und haben Erfahrungen, Kenntnisse und auch Informationen, derer sich der Aufsichtsrat unbedingt versichern sollte. In Deutschland sind diese Know-how-Träger durch das im Mitbestimmungsgesetz 1976 gesicherte Mandat der Leitenden Angestellten in den deutschen Aufsichtsräten vertreten. Dieses Mandat sollte im Zuge einer guten Corporate Governance gesichert und gegebenenfalls ausgebaut werden", heißt es in der Stellungnahme des Führungskräfteverbandes.
Mehr Frauen in die Aufsichtsräte
DIE FÜHRUNGSKRÄFTE (DFK) teilen die Auffassung der EU-Kommission, dass eine höhere Zahl weiblicher Aufsichtsratsmitglieder die Arbeit in den Aufsichtsräten verbessern kann. Eine gesetzliche Quote könne hier möglicherweise weiterhelfen, berge zugleich aber die Gefahr, dass das Thema verkürzt und damit unzureichend diskutiert werde. Eine Frauenquote für Aufsichtsräte und andere Führungspositionen in Unternehmen sei kein Allheilmittel. Eine solche Quote könne nur funktionieren, wenn ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Förderung und Entwicklung weiblicher Führungskräfte in den Unternehmen eingeführt und umgesetzt werde. "Die Unternehmen werden in den nächsten Jahren ohnehin mehr Frauen in Führungspositionen bringen müssen, allein schon um den kommenden demografischen Entwicklungen entgegenzuwirken", wendet sich der DFK an die Arbeitgeber. Jedoch müssten die Unternehmen das Thema Frauenförderung, wie jede andere strategische Frage auch, systematisch angehen. Der DFK hält es für sinnvoll und kurzfristig sogar schon für wirkungsvoll, wenn amtierende Mitglieder des Aufsichtsrats mögliche Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in ihren Reihen thematisieren und auf die Tagesordnung setzen. Unternehmen sollten darüber hinaus ermitteln, aufgrund welcher Fakten und Einstellungen Frauen in ihrer Organisation nicht vorankommen.
Mandatsbegrenzung
Als weitere wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Corporate Governance sieht der Führungskräfteverband die Notwendigkeit, die Zahl der von Aufsichtsratsmitgliedern ausgeübten Mandate in nicht konzernverbundenen Unternehmen zu begrenzen. Eine intensive Kenntnis des Unternehmens und der Ausschluss von Interessenskonflikten seien zentrale Voraussetzungen für eine professionelle Aufsichtsratsarbeit. Eine Begrenzung der externen Mandate auf drei, wie es schon heute der deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, und ein Ausschluss der Kumulierung herausragender Stellungen (z. B. Aufsichtsratsvorsitz) wird ebenfalls vom DFK unterstützt. Fundierte Aufsichtsratsarbeit fordere außerdem einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand, der von vielen Aufsichtsratsmitgliedern neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit erledigt werde. Neben der Aufsichtsratssitzung selbst sei diese vor- und nachzubereiten. Gegebenenfalls seien Vorbesprechungen mit dem Vorstand, Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern sowie Wirtschaftsprüfern zu führen. Vor diesem Hintergrund sei eine Begrenzung auf drei Aufsichtsratsratsmandate angemessen und sinnvoll.
Ein weiter Weg
"Es ist uns klar, dass es noch ein weiter Weg bis zu einer einheitlichen Corporate Governance in Europa ist", dämpft Ulrich Goldschmidt zu hohe Erwartungen. Umso wichtiger sei es aber, dass die EU mit diesem Thema jetzt ernst mache, um die Aufsichtsräte für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen. Dies sei im Interesse der Unternehmer, der Anteilseigner und der Mitarbeiter.
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