Pressemitteilung von Olaf Jastrob

Terror und Amok bei (Groß-)Veranstaltungen


Vereine & Verbände

Die Ereignisse der letzten Wochen zeigen, dass Terroranschläge und Amokläufe zu den Risiken eines Veranstaltungsbesuches zählen, wenn auch zu den weniger wahrscheinlichen. Jedoch sind Angst und ein vollkommener Rückzug aus dem öffentlichen Leben keine sinnvollen Reaktionen auf Anschläge wie in Nizza, München oder Ansbach. Stattdessen sollten wir uns mit den Themen "Terror" und "Amok" bewusst auseinandersetzen und uns vor Augen führen, dass auch wir als Veranstaltungsbesucher etwas zur Sicherheit eines Events beitragen können. Das Expertenteam des Technischen Sachverständigenbüros Jastrob gibt hierzu grundlegende Hinweise:

Verhaltenstipps für Veranstaltungsbesucher
Der wichtigste Verhaltenshinweis für Besucher ist grundsätzlich, sowohl vor als auch während einer Veranstaltung aufmerksam zu bleiben und sich im Zweifelsfall an das zuständige Sicherheitspersonal zu wenden. Wenn zum Beispiel alle Besucher die sozialen Medien im Auge behalten und mögliche Terror- oder Amokhinweise direkt melden, kann dies den Verantwortlichen schon wichtige Hinweise liefern, auch weit im Vorfeld einer Veranstaltung. Während der Veranstaltung sollte das Sicherheitspersonal direkt über ungewöhnliches Verhalten oder einen Waffenbesitz anderer Besucher informiert werden. Hierbei gilt grundsätzlich, sich lieber einmal zu viel an die Ordner oder Security-Mitarbeiter zu wenden, als einmal zu wenig!

Zudem sollte sich jeder Besucher direkt bei Ankunft auf dem Veranstaltungsgelände einen Überblick über das Gelände, die vorhandene Infrastruktur (Geschäfte, sanitäre Anlagen, Produktionsbüro, Standort Erste Hilfe, etc.) sowie Flucht- und Rettungswege verschaffen. Übersichtspläne und Notausgangsschilder sind hierbei eine wichtige Orientierungshilfe und erleichtern im Notfall die Flucht. Besucht man die Veranstaltung zusammen mit Freunden oder der Familie, empfiehlt es sich zudem, für einen Notfall einen Treffpunkt außerhalb des Veranstaltungsgeländes zu vereinbaren. Hierdurch kann vermieden werden, dass die Räumung des Geländes durch die Suche nach Angehörigen behindert bzw. verlangsamt wird.

Zu guter Letzt gilt es, die Personenkontrollen an den Eingängen als absolute Notwendigkeit zu betrachten und für längere Wartezeiten Verständnis zu haben. Je gründlicher diese Kontrollen durchgeführt werden, desto wahrscheinlicher ist es, dass ein möglicher Störer entdeckt und sein Vorhaben verhindert wird.

Nicht jeder Störer plant einen Terrorakt
Übrigens "ein Störer" muss nicht immer ein Terrorverdächtiger sein. Es gibt auch gewaltbereite Besucher, die lediglich daran Interesse haben. Unruhe zu stiften (z.B. beim Fußball, G7-Gipfel, einer Hauptversammlung, etc.). Manch ein Besucher möchte aber auch einfach nur Alkohol, Drogen oder andere Gegenstände auf ein Veranstaltungsgelände schmuggeln. Dies ist natürlich weder sinnvoll noch angebracht und teilweise sogar illegal, aber es kommt regelmäßig vor. Solange es Menschen gibt, wird es auch (kriminelle) Störer geben, jedoch handelt es sich dabei natürlich nicht immer gleich um Terroristen oder Amokläufer. Ebenso muss eine abgestellte Tasche nicht gleich eine getarnte Bombe sein.

Wichtig ist es daher, auf ungewöhnliche Situationen angemessen und ruhig zu reagieren. Je nach Situation und Verfügbarkeit sollten Besucher folgende Verantwortliche über ihre Beobachtungen informieren: Betreiber, Veranstalter, Veranstaltungsleiter, Projektleiter, Objektleiter, Bühnen- oder Studiofachkräfte, Ordnungsdienst, Security, Werkschutz, Brandsicherheitswachen bzw. direkt die Feuerwehr oder die Polizei, sofern diese vor Ort sind. Da sich die Betreiber und Veranstalter einer Versammlungsstätte bzw. von Veranstaltungsstätten und Produktionsstätten um die Sicherheit bei Veranstaltungen und um eine geeignete und wirksame Organisation zu kümmern haben, werden Informationen seitens der Besucher in der Regel direkt an die jeweils verantwortliche Instanz weitergeleitet. Außerhalb eines Veranstaltungsgeländes sind im Zweifel jedoch die Polizei und die Feuerwehr die ersten Ansprechpartner.

Wenn doch mal etwas passiert
Kommt es während eines Events doch einmal zu einem Zwischenfall, sollte auf Handlungsaufforderungen des Haus- und Sicherheitspersonals geachtet werden. Oftmals gibt es bei Amokläufen und Terroranschlägen keine Lautsprecherdurchsagen, da diese den Störern wichtige strategische Hinweise geben könnten. Da das Sicherheitspersonal jedoch zumeist über den Aufenthaltsort des Störers informiert ist, kann dieses einschätzen, ob die umstehenden Besucher das Gelände verlassen oder besser Deckung suchen sollten.

Wird man von der Fluchtbewegung einer größeren Menschenmenge mitgerissen, sollte man vor allem probieren, sicher auf den Beinen zu bleiben und hierbei, wenn möglich, auch Schwächeren (Kindern, Verletzten, etc.) zu helfen. Bei sehr hohen Personendichten und einer Menschenmenge, die bereits in Panikbereitschaft ist, empfiehlt sich jedoch nicht, Gefallenen im Alleingang aufzuhelfen. Hierbei riskiert man oftmals, selbst umgestoßen zu werden und schlimmstenfalls nicht wieder auf die Beine zu kommen. Wenn es die Situation zulässt, kann man einen Gefallenen jedoch mit mehreren anderen Personen abschirmen und diesem gemeinsam helfen.

Terror und Amok bleiben eher unwahrscheinlich
Abschließend gilt es jedoch zu beachten, dass die Wahrscheinlichkeit eines Amoklaufs oder eines Terroranschlags im Vergleich zu anderen Veranstaltungsrisiken (Brand, Unwetter, menschliches oder technisches Versagen, Organisationsmängel, etc.) immer noch gering ist, auch wenn die mediale Präsenz im Augenblick übermächtig erscheint. Bei konkreten Warnungen kann sich dies jedoch gravierend ändern, sodass eine erhöhte Aufmerksamkeit aller Besucher die Veranstaltungssicherheit positiv beeinflussen kann. Eine Kultur der Angst bzw. eine Kultur des "Sich-Versteckens" tragen nach unserer Auffassung hingegen nicht zu einer Verbesserung der aktuellen Gefährdungslage bei.

Bei Fragen zu den Themen Veranstaltungs- und Besuchersicherheit wenden Sie sich gerne an den Sicherheitsexperten Olaf Jastrob oder besuchen Sie unsere Website http://www.jastrob.de.
Terroranschlag Bombe Panik Brand Unwetter technisches organisatorisches Versagen Veranstaltungsbesuch Sicherheit Veranstaltungssicherheit Besuchersicherheit Versammlungsstätte Jastrob

http://www.avb-akademie.de
Technische Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co.KG
Blumenstraße 31 52511 Geilenkirchen

Pressekontakt
http://www.avb-akademie.de
Technische Unternehmensberatung Jastrob Ltd. & Co.KG
Blumenstraße 31 52511 Geilenkirchen


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Olaf Jastrob
01.08.2019 | Olaf Jastrob
3. Deutsche Sicherheitskonferenz 2019
Weitere Artikel in dieser Kategorie
22.11.2024 | Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
BITMi wählt neuen Vorstand
22.11.2024 | Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht / Kritische Kleingärtner
BRANDBRIEF - Pankower Netzwerk u. Notgemeinschaft gegen Korruption, Kriminalität .... im Kleingartenwesen e.V.
05.11.2024 | Verband der Chemischen Industrie e.V. Landesverband Hessen (VCI Hessen)
Sula Lockl übernimmt die Geschäftsführung des VCI Hessen
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 2
PM gesamt: 419.022
PM aufgerufen: 71.042.490