Pressemitteilung von Antje Katrin Piel

DDIV begrüßt erneute Überarbeitung der Trinkwasserverordnung - Bundesministerium für Gesundheit plant Anpassung der Legionellentests


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Seit dem 1. November ist sie in Kraft, die vieldiskutierte Novelle zur Trinkwasserverordnung. Nun gelten neue Pflichten und Haftungsrisiken, denn ab sofort müssen Trinkwasserinstallationen in allen gewerblich genutzten Gebäuden, nach der Verordnung auch in Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften mit vermieteten Eigentumswohnungen auf Legionellen geprüft werden. Einmal im Jahr sind die Anlagen nun ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt auf Legionellen zu untersuchen. Ebenso muss der Bestand der Anlage dem Gesundheitsamt gemeldet und ein Betriebsbuch geführt werden. Auch dürfen die Untersuchungen nur durch ein zertifiziertes, gelistetes Labor durchgeführt werden. Die Kosten dafür trägt zunächst der Eigentümer - diese sind aber auf den Mieter umlegbar. Um die Proben entnehmen zu können, müssen zudem geeignete, desinfizierbare Entnahmestellen eingerichtet werden, damit sind bauliche Änderungen verbunden.

Doch kaum ist die Novelle in Kraft, wird schon über eine Änderung nachgedacht. Das Bundesministerium für Gesundheit plant derzeit eine Anpassung der neuen Verordnung. Demnach soll der Untersuchungsintervall für Legionellen für die gewerblichen, nicht öffentlichen untersuchungspflichtigen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung von jährlich auf einmal in drei Jahren in das Bundesratsverfahren einbracht werden. Die Gründe dafür sind die notwendigen Erweiterungen der Untersuchungs- und Meldekapazitäten der Untersuchungsstellen und zuständigen Behörden in den Ländern. Die Anlagenbetreiber gewinnen dadurch mehr Zeit, die gegebenenfalls erforderlichen Nachrüstungen vorzunehmen, wie beispielsweise die Einrichtung von Probenentnahmestellen.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt dies: "Die geplante Anpassung der neuen Trinkwasserverordnung stellt für die Verwalterbranche eine enorme Erleichterung dar. Mit der Ausweitung des Untersuchungsintervalls wird den weiterhin in der Verantwortung stehenden Eigentümern und Immobilienverwaltungen die Möglichkeit gegeben, die geforderten Änderungen passgenau zu integrieren. Nicht zuletzt bedeutet das auch eine Entlastung des Verbrauchers, denn die Kosten für die Untersuchungen müssen schließlich auf Eigentümer und Mieter umgelegt werden - der Schutz der Gesundheit bleibt bei dem auch weiterhin regelmäßigen Turnus der Untersuchungen bestehen", kommentiert Martin Kaßler, Geschäftsführer des DDIV. "Die geplante Anpassung stellt für die Branche ein willkommenes Signal der Politik für ein Mehr an Kooperation und Zusammenarbeit mit der Praxis dar."

Doch auch mit der geplanten Änderung sieht der DDIV die neue Trinkwasserverordnung kritisch. "Der Gesetzgeber verlangt dem Bürger bei der neuen Verordnung viel ab und fordert das, was er derzeit selbst nicht leisten kann an falscher Stelle ein", so Martin Kaßler. Neben den bürokratischen Hürden ist das Haftungsrisiko von Eigentümer und Verwalter ein Hauptproblem. Laut Bundesgesundheitsministerium gibt es jährlich in Deutschland 10.000 Erkrankungen an der Legionärskrankheit, von denen sechs bis acht Prozent tödlich verlaufen. Verstöße gegen die Trinkwasserverordnung können mit Geldstrafe und zwei Jahren Haft bestraft werden. "Auch wenn das Gesundheitsministerium von einer Entbürokratisierung durch die Verordnung ausgeht, wird in der Praxis das genaue Gegenteil erreicht. Die Anzahl der zu entnehmenden Proben ist derzeit von den gelisteten Laboren nicht zu leisten", schließt der DDIV-Geschäftsführer.

Unabhängig von einer Anpassung der novellierten Trinkwasserverordnung: Der DDIV und seine Landesverbände bieten ihren Mitgliedsunternehmen und interessierten Immobilienverwaltern auch weiterhin praxisnahe Seminare und Schulungen zum Thema an. Die nächsten Termine: Donnerstag, den 10. November 2011 in Berlin, am Dienstag den 15. November 2011 in Hamburg und am 7. Februar 2012 in Hannover. Anmeldungen unter 030-3009679-0.

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Dorotheenstr. 35 10117 Berlin

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