Besuchersicherheit und Verkehrssicherungspflicht sind oberstes Gebot bei Veranstaltungen in Versammlungsstätten jeglicher Art
18.06.2012
Vereine & Verbände
Insbesondere gehört dazu eine genaue Planung der Rettungswege, die in der Muster-Versammlungsstätten-Verordnung (MVStättV) vorgeschrieben sind. Hier ist zunächst wichtig die genaue Definition von Flucht- und Rettungswegen zu kennen. Es handelt sich dabei um ununterbrochene und unversperrte Laufwege (Flure, Gänge, Hallen, Treppenräume, Ausgänge etc.), die von einem beliebigen Ausgangspunkt im Gebäude (oder einer baulichen Struktur) zu einem sicheren Bereich führen. Dabei muss jedes Geschoss/jede Tribüne mindestens zwei voneinander unabhängige bauliche Rettungswege aufweisen.
Die lichte Mindestbreite des Rettungsweges muss mindestens 1,20 m betragen, wobei hier unterschiedliche Maßgaben für Bereiche im Freien (also z.B. in einem Stadion) und in geschlossenen Räumen gelten, die u.a. von der Besucherzahl abhängen.
In § 7 MVStättV ist außerdem die Rettungsweglänge genau definiert. Diese ist abhängig von der lichten Höhe des Versammlungsraums, beispielsweise darf die Entfernung zum nächsten Ausgang bei einer lichten Höhe von 5 m nicht mehr als 30 m betragen. Gemeint ist hier der tatsächliche Laufweg, nicht die Luftlinie. Bei entsprechend größerer Raumhöhe erhöht sich auch die Rettungsweglänge, jedoch maximal auf 60 m.
Ein nicht unerheblicher, wenn nicht sogar der wichtigste Faktor in der Rettungswegplanung ist der Einflussfaktor Mensch! Unterschiedliche psychische und physische Reaktionen eines einzelnen Menschen auf eine Gefahrensituation stellen einen großen Unsicherheitsfaktor dar. Das Wissen um allgemeine menschliche Verhaltensmuster oder Panikverhalten sollte ebenso in die Planung einfließen wie auch z.B. die Berücksichtigung von physischen Einschränkungen älterer Menschen oder Kinder oder mögliche Beeinflussungen durch Alkohol oder Tabletten.
All diese und noch weitere Faktoren, wie z.B. deskriptive Bemessungsverfahren, ermöglichen die Berechnung von Rettungs- und Fluchtwegen und dadurch die Erstellung eines sicheren Rettungswegekonzepts. Da jede Versammlungsstätte andere Voraussetzung bietet, ist auch für jeden Ort ein eigenes Konzept zu erarbeiten.
Weiterführende Informationen zu allen Bereichen einer öffentlichen Veranstaltung beinhaltet das aktuelle Praxishandbuch "Öffentliche Veranstaltungen - Praxisratgeber für Genehmigungsbehörden, Sicherheitsverantwortliche und Veranstalter" (http://www.forum-verlag.com/oeffentliche-verwaltung/ordnungsrecht/oeffentliche-veranstaltungen-praxisratgeber-fuer-genehmigungsbehoerden-sicherheitsverantwortliche-und-veranstalter.html) der FORUM VERLAG HERKERT GMBH (http://www.forum-verlag.com/)
Der praxisorientierte Aufbau bietet Rechtssicherheit und verrät, wie man sich bei öffentlichen Veranstaltungen wirksam gegen Schadensersatzansprüche, Klagen und Betriebsverbote schützen kann. Schritt für Schritt wird der Weg vom Antragsverfahren über die Genehmigung bis hin zur Veranstaltung erläutert. Für sämtliche Bereiche stehen direkt einsetzbare Mustervorlagen, Checklisten sowie Rechtsverordnungen auf der Service-Homepage zur Verfügung.
Öffentliche Veranstaltungen Versammlungsstätten-Verordnung Rettungsweglänge Flucht- und Rettungswege Rettungswegekonzept
http://www.forum-verlag.com
Forum Verlag Herkert GmbH
Mandichostr. 18 86504 Merching
Pressekontakt
http://www.forum-verlag.com
Forum Verlag Herkert GmbH
Mandichostr. 18 86504 Merching
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Ute Klingner
21.11.2016 | Ute Klingner
Erste Hilfe an Säuglingen und Kindern
Erste Hilfe an Säuglingen und Kindern
02.12.2015 | Ute Klingner
Vom Kollegen zum Vorgesetzten
Vom Kollegen zum Vorgesetzten
24.11.2015 | Ute Klingner
Notfälle bei Kindern - was ist zu tun?
Notfälle bei Kindern - was ist zu tun?
29.10.2015 | Ute Klingner
Straßenverkehrsrechtrechtliche Änderungen - immer aktuell bleiben
Straßenverkehrsrechtrechtliche Änderungen - immer aktuell bleiben
28.10.2015 | Ute Klingner
REACH - Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für Teilerzeugnisse
REACH - Informationspflicht über SVHC-Stoffe gilt jetzt auch für Teilerzeugnisse
Weitere Artikel in dieser Kategorie
23.04.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Massive Tierquälerei in zwei Westfleisch-Zulieferbetrieben im Kreis Steinfurt (NRW)
Massive Tierquälerei in zwei Westfleisch-Zulieferbetrieben im Kreis Steinfurt (NRW)
14.04.2025 | Geosaver
Inhaberwechsel bei Geosaver
Inhaberwechsel bei Geosaver
10.04.2025 | ANINOVA e.V. (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft Münster nimmt Ermittlungen gegen Schweinemast auf
Nach Aufdeckung von Tierquälerei: Staatsanwaltschaft Münster nimmt Ermittlungen gegen Schweinemast auf
02.04.2025 | ANINOVA (vormals Deutsches Tierschutzbüro e.V.)
Geschlagen, getreten, misshandelt: Versteckte Kameras dokumentieren Tierquälerei in Milchbetrieb Brüssow
Geschlagen, getreten, misshandelt: Versteckte Kameras dokumentieren Tierquälerei in Milchbetrieb Brüssow
02.04.2025 | Kinderlachen-Eifel e.V.
Erfrischung garantiert: Neue Trinkflaschen für die Ferienfreizeiten des Kinderlachen-Eifel e. V.
Erfrischung garantiert: Neue Trinkflaschen für die Ferienfreizeiten des Kinderlachen-Eifel e. V.
