Bußgeld für sexuellen Missbrauch von Tieren geplant - Zoophilie soll wieder verboten werden
04.09.2012
Vereine & Verbände
Die geplante Neuregelung geht auf eine Initiative des Bundesrates zurück, die vorsieht, sexuellen Missbrauch von Tieren zu bestrafen und mit einem Bußgeld zu belegen.
Der bmt begrüßt die in Aussicht gestellte Verschärfung des Tierschutzgesetzes als notwendig und überfällig: "Es hat sich gezeigt, dass das geltende Tierschutzgesetz Tiere nicht (ausreichend) vor sexuellem Missbrauch schützen kann", sagt die bmt-Vorsitzende Petra Zipp. "Um Sodomisten tatsächlich bestrafen zu können, fordert der Gesetzgeber den Beweis erheblicher Schmerz- oder Leidenszufügung (§ 17 TierSCHG) - ein Nachweis, der deswegen kaum zu führen ist, weil in den seltensten Fällen geschändete Tiere einem Tierarzt vorgestellt werden, der Missbrauch grundsätzlich im Verborgenen stattfindet ."
Bis 1969 war die "Unzucht mit Tieren" (§ 175b RStGB) verboten und wurde mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Nach der Aufhebung des Straftatbestandes verloren Tiere, die von Sodomisten zur Befriedigung ihrer sexuellen Neigungen herangezogen wurden, daraufhin ihren mittelbaren Schutz. "Wir sind der Auffassung", sagt Petra Zipp, "dass jede sexuelle Handlung am Tier - unabhängig von nachweisbaren körperlichen Schäden - als ein zu bestrafender Missbrauch angesehen werden muss. Gerade auch im Hinblick auf den Verfassungsrang des Tierschutzes (Artikel 20a Grundgesetz) muss der ethische Grundsatz stärker als bisher berücksichtigt werden."
Im Juli hatte der bmt noch einmal mit einer spektakulären Aktion vor dem Kanzleramt und am Brandenburger Tor seine Forderung nach einem Zoophilie-Verbot bekräftigt. Am 22. September wird der bmt in Stuttgart im Rahmen des Welttages gegen Tierquälerei die Aufsehen erregende Aktion wiederholen.
http://www.bmt-tierschutz.de
Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.
Gönninger Str. 201 72793 Pfullingen
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