DGSV begrüßt 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
03.12.2012
Vereine & Verbände
Chemnitz, 04.12.2012 - Ab 1. Juli 2013 soll das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG) in Kraft treten. Die Bundesregierung möchte damit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eine höhere Vergütung gewähren. Was auf den ersten Blick positiv aussieht, wirkt sich aber ins Gegenteil aus. Davon profitieren vor allem die privaten und freien Gutachter und Sachverständigen des DGSV.
Die öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter und Sachverständigen machen allerdings gegen das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz mobil. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Vergütungen für öffentlich bestellte Gutachter um bis zu 25 Prozent angehoben werden sollen, doch dies ist in deren Augen ein Rückschritt. Der Grund: Betrachtet man sich die Steigerung der Vergütungen und stellt diese der Kostensteigerung der letzten drei Jahre gegenüber, würde am Ende eine Reduzierung herauskommen, und das um bis zu 30 Prozent. Das möchte von den öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern niemand hinnehmen, denn sie hätten somit im Endeffekt weniger Geld in der Tasche.
Private Sachverständige und Gutachter: Nachfrage steigt
Die Folge: Wer einen öffentlich bestellten Gutachter oder Sachverständigen wählt, muss ab 1.7.2013 tiefer in die Tasche greifen, denn der Kunde merkt die Vergütungssteigerung deutlich. Was für die einen schlecht ist, gefällt den anderen, in diesem Fall den privaten und freien Gutachtern und Sachverständigen des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands e. V. (DGSV). Sie können bei gleichbleibender und vor allem qualitativ hochwertiger Arbeit günstigere Preise für das Erstellen von Gutachten anbieten. Davon profitiert natürlich auch der Kunde, der somit deutlich geringere Kosten hat.
Seit vielen Jahren unterstützen die Gutachter und Sachverständigen des DGSV (http://www.dgusv.de) die deutschen Gerichte und Versicherungen bei der Erstellung von Gutachten. Der Verband steht den Gerichten mit über 1.800 Fachgebieten zur Verfügung und versteht sich als Lobbyistenverband der Freien Sachverständigen. Um die fachliche Eignung zu gewährleisten, erhält jedes Mitglied einen bundeseinheitlichen Sachverständigenausweis. Besonders qualifizierte Gutachter werden sowohl vom DGSV, als auch von der European Experts Group zertifiziert. Somit kann die Qualifikation gegenüber Dritten auf den ersten Blick nachgewiesen werden.
http://www.dgusv.de
Deutscher Gutachter & Sachverständigen Verband e.V.
Schulstraße 38 09125 Chemnitz
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