"Würde des Menschen am Lebensende"
10.12.2012 / ID: 92621
Vereine & Verbände
Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2012 betont die DGHS das Recht auf Wahlfreiheit und Würde am Lebensende.
Die Würde des Menschen stellt den obersten Verfassungsgrundsatz dar. Dies gilt im Leben wie im Sterben. In Deutschland ist die rechtliche Verankerung der Menschenrechte mit dem Grundgesetz geregelt. So bedeutet das Menschenrecht auf ein humanes Sterben, selbst und nach dem eigenen Würdeempfinden über die Art und Weise bestimmen zu können, wie das Lebensende sein soll. Dazu gehört auch die Entscheidung zum Freitod, wenn nach sorgfältiger Prüfung und Beratung des Sterbewilligen die vom Gesetzgeber festgelegten Kriterien erfüllt sind. Ärzten soll es dabei grundsätzlich erlaubt sein, Schwerstkranke ohne therapeutische Alternative und ohne Prognose bei ihrem selbstbestimmten Freitod zu unterstützen.
Die DGHS hat hierzu einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher der Lebenswirklichkeit in Deutschland Rechnung trägt, den Dialog und die Beratung Sterbewilliger anbietet und bei Einhaltung festgelegter Sorgfaltskriterien eine kompetente ärztliche Assistenz möglich machen soll, wenn der Betreffende bei seiner Entscheidung bleibt. Dieser Entwurf (Suizid-Präventionsgesetz) stößt in Politik und Medien auf große Resonanz und wird gerade kontro-vers diskutiert.
Die DGHS plädiert seit langem dafür, dass Ärztinnen und Ärzte in Deutschland Patienten bei einem frei verantworteten Bilanz-Suizid unter Einhaltung von Sorgfaltskriterien assistieren dürfen. Noch versucht die Bundesärztekammer die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zu verbieten. Die Ergebnisse der DGHS-Protest-Aktion "Ärzte sollen helfen dürfen!", bei der sich fast 200 Ärzte FÜR Gewissensfreiheit aussprachen, hatte eine DGHS-Delegation Ende November an den Vizepräsidenten der Bundesärztekammer, Herrn Dr. Max Kaplan, übergeben.
http://www.dghs.de
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Kronenstr. 4 10117 Berlin
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