Pressemitteilung von Katja Rheude

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Zivilrecht


Auto & Verkehr

Verursacht ein alkoholisierter Autofahrer im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit einen Unfall, kann seine Vollkaskoversicherung unter bestimmten Umständen vollkommen leistungsfrei sein. Wie der Bundesgerichtshof der D.A.S. zufolge entschied, ist jedoch immer eine Abwägung der jeweiligen Umstände erforderlich (Bundesgerichtshof, Az. IV ZR 225/10).

Hintergrundinformation:
Seit 1. Januar 2008 erlaubt das Versicherungsvertragsgesetz, dass eine Versicherung ihre Leistung anteilig kürzen kann, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden selbst grob fahrlässig verursacht hat. Der Maß der Kürzung richtet sich nach der Schwere der Schuld. Wie der Bundesgerichtshof jetzt betonte, ist im Ausnahmefall auch eine Kürzung der Leistung auf Null zulässig. Der Fall: Ein Mann war auf dem Rückweg von einem Rockkonzert mit seinem Auto von der Straße abgekommen und hatte mit 2,7 Promille Blutalkohol einen Laternenmast gerammt. Der Schaden am eigenen Fahrzeug betrug 6.400 Euro. Seine Vollkaskoversicherung verweigerte jede Zahlung, da er den Unfall grob fahrlässig verschuldet habe. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof wies nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung darauf hin, dass das Recht der Versicherung auf Kürzung der Leistung ausgeschlossen sein könne, wenn der Versicherte den Unfall im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit verursacht habe - schließlich sei er damit unzurechnungsfähig gewesen. Aber: Eine grobe Fahrlässigkeit könne auch mit dem Verhalten des Autofahrers vor Trinkbeginn begründet werden. Sie sei gegeben, wenn er schon in nüchternem Zustand hätte erkennen können oder müssen, dass er unter Alkoholeinfluss möglicherweise einen Unfall verursachen werde. Dafür sei maßgeblich, welche Vorkehrungen der Versicherte, der per Auto unterwegs sei und Alkohol trinken wolle, treffe, um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss zu verhindern. Liege grobe Fahrlässigkeit vor, könne die Versicherung ihre Leistung im Ausnahmefall auch komplett versagen. Dies komme bei absoluter Fahruntauglichkeit in Betracht. Allerdings müsse das jeweilige Gericht alle genannten Umstände im Einzelfall prüfen. Weil dies hier nicht erfolgt war, wurde der Fall an die Vorinstanz zurück verwiesen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.06.2011, Az. IV ZR 225/10
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter http://www.das-rechtsportal.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung Zivilrecht Fahrlässigkeit Vollkasko Rechtsschutz Hartkom

http://www.das.de
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Thomas-Dehler-Str. 2 81728 München

Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM
Anglerstr. 11 80339 München


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Katja Rheude
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | Internet-Service Dr. Harald Gerhard Hildebrandt
Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am "RankensteinSEO"-Wettbewerb teil!
25.04.2024 | Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG
Knauber nimmt nächste E-Ladesäule in Betrieb
25.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 7
PM gesamt: 409.082
PM aufgerufen: 69.389.587