Pressemitteilung von Andreas Tepe

R+V24: Steuern sparen - Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen


Auto & Verkehr

Wiesbaden, 24. November 2015. Am Jahresende flattern immer eine Menge Abrechnungen ins Haus. Einige der Kosten können Verbraucher von der Steuer absetzen - beispielsweise die für die Kfz-Haftpflichtversicherung. "Jeder Autobesitzer muss eine Haftpflichtversicherung abschließen", so Andreas Tepe, Experte beim Kfz-Direktversicherer R+V24. "Die Beiträge dafür können Versicherte beim Finanzamt geltend machen." Es gibt jedoch Unterschiede zwischen beruflicher und privater Nutzung, etwa wo die Kosten in der Steuererklärung eingetragen und in welcher Höhe sie angerechnet werden.

Wer sein Fahrzeug ausschließlich privat fährt, kann die Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgabe in der Kategorie "Vorsorgeaufwendung" angeben. Privat heißt dabei: "Der Versicherte nutzt seinen Wagen weder für den Arbeitsweg noch für sonstige Dienstfahrten", erklärt R+V24-Experte Tepe. Je nach Berufsstatus gelten dabei unterschiedliche Höchstbeträge: "Beamte, Rentner, Angestellte und Pensionäre können Kosten bis zu einer Höhe von 1.900 Euro absetzen, Selbstständige bis zu 2.800 Euro. Zu Vorsorgeaufwendungen zählen auch Kranken- oder andere Haftpflichtversicherungen - die Grenze ist somit oft schnell erreicht.

Wer sein Auto hingegen beruflich oder dienstlich nutzt, gibt die Beiträge für die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung als Werbungskosten an - aber nur den privaten Nutzungsanteil. "Liegt dieser bei 30 Prozent, kann der Versicherte demnach 30 Prozent der Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung absetzen", so Tepe von der R+V24. Hintergrund: "Für den Arbeitsweg sowie dienstliche Fahrten gibt es zur steuerlichen Entlastung bereits die Entfernungspauschale." Im Übrigen gilt in allen Fällen: Der Fahrzeughalter muss auch der Versicherungsnehmer sein - sonst gibt es kein Geld zurück.

Unfall auf dem Arbeitsweg
Ein weiterer Fall für die Steuererklärung sind Unfallkosten. Diese sind dann absetzbar, wenn der Autounfall auf dem Arbeitsweg, bei einer Dienstreise oder während anderer beruflicher Fahrten passiert. Muss der Betroffene einen Teil der Kosten oder sogar alles selbst bezahlen, kann er den entsprechenden Betrag ebenfalls unter Werbungskosten angeben. Wichtig für jede Steuererklärung: immer Belege oder Kontoauszüge als Nachweis für das Finanzamt parat haben.
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