Pressemitteilung von Gudrun Steinbach

Schaden am Auto auf dem Weg zur Arbeit absetzbar


Auto & Verkehr

Wintereinbrüche über Nacht und Glatteis am Morgen überraschen viele Autofahrer. Schnell kracht es bei solch schwierigen Verkehrsverhältnissen auf der Straße. Passiert ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit, so können die Kosten, die dadurch entstehen, bei einer nichtselbständigen Tätigkeit als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Schnell wird so die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro überschritten.

Selbstbehalt absetzbar
Selbst wenn der Schaden von einer Kaskoversicherung übernommen wird, so bleibt vielen Versicherungsnehmern ein Selbstbehalt. Ob Selbstbehalt, Kosten für ein Sachverständigen-Gutachten, Abschleppdienst, Leihwagen, die Reparatur des Fahrzeugs, die Gebühren für einen Rechtsanwalt und das Gericht sowie der Ersatz für durch den Unfall beschädigtes, mitgeführtes Gepäck im Auto, all das kann als Werbungskosten in der Anlage N aufgeführt werden, sofern die Kosten nicht durch Dritte übernommen wurden. Dies ist dann der Fall, wenn ein anderer an dem Unfall alleine und eindeutig schuld ist. Hier muss seine KFZ-Haftpflicht den Schaden übernehmen.

Unfall, Steinschlag und Parkschaden
Trägt der Fahrer selbst die Schuld oder z. B. wegen überhöhter Geschwindigkeit eine Mitschuld am Unfall, so wird seine Versicherung zwar erstmal die Rechnungen begleichen, aber die Beträge später wieder zurückfordern und eine Höherstufung vornehmen. Daher ist es manchmal günstiger, den Schaden aus eigener Tasche zu begleichen, als eine schlechtere Einstufung über Jahre bei der eigenen Kaskoversicherung in Kauf zu nehmen. Das Gute dabei ist, dass diese Kosten von der Steuer abgesetzt werden können.

"Entscheidend ist allerdings, dass sich der Unfall oder Steinschlag auf dem Arbeitsweg, also zwischen der Wohnstätte und der Arbeitsstätte - direkt und ohne Umwege - oder bei einer sonstigen beruflich veranlassten Fahrt ereignet hat", so Gudrun Steinbach aus dem Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. (Lohi). Wird auf dem Heimweg von der Arbeit beispielsweise noch ein Supermarkt oder Friseur in einem Umweg aufgesucht, dann gilt der Steuerabzug nicht. Wird der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft hingegen noch nach Hause gebracht, dann ist das steuerlich betrachtet in Ordnung. Sogar, wenn beim Einparken auf dem Weg zum Dienst ein Schaden verursacht wird oder das geparkte Auto während der Arbeitszeit angefahren wurde, so sind die Kosten in der Einkommensteuer ansetzbar.

Werbungskosten ohne Reparatur
Falls das Auto nicht repariert wird, können immer noch Werbungskosten im Veranlagungsjahr des Schadens angesetzt werden. Oftmals wird bei Bagatellschäden von einer Reparatur abgesehen, das Fahrzeug verliert jedoch an Wert. Anstatt der Reparaturkosten kann unter Umständen die Wertminderung, ganz oder teilweise, im Rahmen nach einer AfaA (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) geltend gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist und die Wertminderung und der Restwert des Fahrzeugs nachgewiesen wird.
Unfall Schaden Werbungskosten Steuer

http://www.lohi.de
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Riesstraße 17 80992 München

Pressekontakt
http://www.lohi.de
Pressereferent
Werner-von-Siemens-Straße 5 93128 Regenstauf


Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.

Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.

Weitere Artikel von Gudrun Steinbach
18.12.2018 | Gudrun Steinbach
Mehr Zeit für die Steuererklärung in 2019
07.12.2018 | Gudrun Steinbach
In der Weihnachtszeit Gutes tun und Spenden
20.11.2018 | Gudrun Steinbach
Wertverlust vom Diesel nicht absetzbar
14.11.2018 | Gudrun Steinbach
Immobilienkauf zur Vermietung absetzen
30.10.2018 | Gudrun Steinbach
Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | Internet-Service Dr. Harald Gerhard Hildebrandt
Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am "RankensteinSEO"-Wettbewerb teil!
25.04.2024 | Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG
Knauber nimmt nächste E-Ladesäule in Betrieb
25.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat
S-IMG
Über Newsfenster.de
seit: Januar 2011
PM (Pressemitteilung) heute: 66
PM gesamt: 409.119
PM aufgerufen: 69.392.591