Sicher durch den Feiertagsstau - Tipp der Woche des D.A.S. Leistungsservice
20.12.2018
Auto & Verkehr
Rund um Weihnachten sind die Menschen wieder besonders viel unterwegs: Geschenke besorgen, Familie besuchen oder auf dem Weg in den Urlaub. Das hohe Verkehrsaufkommen führt oft zu langen Staus. Wer ohnehin im Weihnachtsstress ist, für den heißt es dann, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die wichtigsten Verkehrsregeln, um Unfälle und Bußgelder zu vermeiden:
Nähern sich Autofahrer einem Stau, gilt:
> Warnblinklicht einschalten.
> Rettungsgasse bilden - die ist in § 11 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschrieben. Wer auf dem äußersten linken Fahrstreifen fährt, weicht ganz nach links aus - alle anderen nach rechts. Und zwar unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.
> Geschwindigkeit gleichmäßig verringern und auf Vollbremsung verzichten.
> Abstand von zwei Wagenlängen zum nächsten Auto einhalten, um im Notfall noch reagieren zu können, wenn der Hintermann das Stauende übersieht.
> Ist die Ursache für den Stau ein Unfall: Nicht gaffen oder gar fotografieren, sondern zügig weiterfahren. Die Behinderung von Hilfeleistenden ist eine Straftat.
> Auch wenn die Versuchung noch so groß ist: Auf dem Standstreifen fahren ist verboten. Das gilt so lange, bis die Polizei ihn ausdrücklich freigibt, meist mithilfe eines Verkehrszeichens mit grünem Pfeil.
Auch rechts überholen ist nur in Ausnahmefällen erlaubt:
> Innerorts, um Linksabbieger zu überholen, oder wenn mehrere Fahrstreifen in einer Richtung vorhanden sind. Dann können Autofahrer frei wählen und rechts schneller fahren als links.
> Auf der Autobahn und mehrspurigen Straßen außerorts gilt: Steht der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen still oder bewegt sich mit höchstens 60 km/h, so dürfen die Verkehrsteilnehmer rechts mit einer maximal 20 km/h höheren Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht überholen.
Um gar nicht erst im Stau zu landen, hilft cleveres Timing: Wer zu Randzeiten fährt, beispielsweise frühmorgens oder spätabends, hat auf Autobahnen gute Chancen auf freie Fahrt. Innerstädtisch gilt: Für die Weihnachtseinkäufe möglichst den Berufsverkehr meiden und samstags vor 10 Uhr losfahren, meist beginnt der große Run gegen 11 Uhr.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 2.128
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter http://www.ergo.com/ratgeber. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter http://www.das.de/rechtsportal. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
D.A.S. Hartzkom Verbraucher ERGO Group ERGO Tipp der Woche Tipp Stau Verkehr Feiertag Auto Rechts überholen Regeln
http://www.ergo.com
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
ERGO-Platz 2 40477 Düsseldorf
Pressekontakt
http://www.hartzkom.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Hansastraße 17 80686 München
Diese Pressemitteilung wurde über PR-Gateway veröffentlicht.
Für den Inhalt der Pressemeldung/News ist allein der Verfasser verantwortlich. Newsfenster.de distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen.
Weitere Artikel von Dr. Claudia Wagner
19.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
Fahrradfahren im Herbst und Winter - Saisonale Verbraucherinformation der ERGO Versicherung
14.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Privatinsolvenz: Chance für einen Neuanfang - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
13.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
Haftpflichtversicherung regelmäßig prüfen - Tipp der Woche der ERGO Versicherung
06.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erbe ausschlagen? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
05.10.2020 | Dr. Claudia Wagner
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Wenn die Heizung kalt bleibt - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Weitere Artikel in dieser Kategorie
25.04.2024 | Wrightbus
Cottbusverkehr ordert 46 Wasserstoffbusse von Wrightbus
Cottbusverkehr ordert 46 Wasserstoffbusse von Wrightbus
25.04.2024 | Internet-Service Dr. Harald Gerhard Hildebrandt
Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am "RankensteinSEO"-Wettbewerb teil!
Auch Auto/Kfz-Seiten nehmen mit guten Chancen am "RankensteinSEO"-Wettbewerb teil!
25.04.2024 | Carl Knauber Holding GmbH & Co. KG
Knauber nimmt nächste E-Ladesäule in Betrieb
Knauber nimmt nächste E-Ladesäule in Betrieb
25.04.2024 | Taxi-Holl Baden-Baden
Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden vorzeitig beendet
Wasserstofftaxi-Projekt in Baden-Baden vorzeitig beendet
25.04.2024 | Infocenter der R+V Versicherung
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat
Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat